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Rechtschreibung

Anführungszeichen und neue Rechtschreibung

Lisa Walgenbach erklärt heute die Anführungszeichen in Verbindung mit anderen Satzzeichen:

Die Rechtschreibreform sorgt im Zusammenhang mit der wörtlichen Rede für folgende Neuregelung der Zeichensetzung:

Wenn nach dem wörtlich wiedergegebenen Text der Begleitsatz
(übergeordnete Satz) folgt (a) oder weitergeführt (b) wird,
ist nach dem Schlusszeichen ein Komma zu setzen, z. B.

a) „Überprüfen Sie sofort die Gasleitung!“, ordnete er an.
„Haben Sie den Wohnungsschlüssel schon wieder vergessen?“, schrie er.

Die wörtliche Rede verfügt in diesen Fällen über den grammatischen Status eines satzwertigen Satzgliedes, das anstelle eines Akkusativobjektes steht, und muss daher durch Komma von dem nachfolgenden Begleitsatz abgetrennt werden.

b) Er schrie: „Überprüfen Sie sofort die Gasleitung!“, und rannte ins Freie. Sie rief: „Weshalb haben Sie den Wohnungsschlüssel schon wieder vergessen?“, und sah ihre Nachbarin missbilligend an.

Auch hier besitzt die wörtliche Rede, die von dem Begleitsatz umschlossen wird, den grammatischen Status eines satzwertigen Satzgliedes und muss daher von diesem
durch Komma abgetrennt werden. (oder: … Satzgliedes. Sie muss daher durch Komma von
diesem abgetrennt werden.)

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