Journalismusausbildung.de

Der Blick hinter die Kulissen – Die Welt der Medien

Ausbildung

DJV: Richtlinien für Praktika

— Der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di und die Jugendpresse Deutschland haben gemeinsame Richtlinien für journalistische Praktika veröffentlicht. „Gemeinsame Standards mehrerer großer Medienorganisationen seien daher ein wichtiges Instrument, um dem Praktikantenunwesen und unangemessenen Praktikabedingungen entgegenzutreten. Sie sollen Medienunternehmen wie Praktikanten als Handreichung dienen, wenn es darum geht, Praktikaplätze einzurichten und konkrete Vereinbarungen zu treffen“, heißt es in einer Presseverlautbarung.

„Die Richtlinien sehen vor, dass jeder Praktikant vor Aufnahme der Tätigkeit einen Vertrag erhält, in dem unter anderem Dauer, Betreuung und eine leistungsgerechte Vergütung des Praktikums sowie Haftungsfragen geklärt werden. Jedem Praktikanten sollte ein qualifizierter Betreuer zur Seite stehen. Darüber hinaus dürfen Praktika aus Sicht der drei beteiligten Verbände nicht länger als sechs Monate dauern. In dieser Zeit sollten Praktikanten mehrere redaktionelle Arbeitsbereiche kennen lernen. Keinesfalls dürfen durch den Einsatz von Praktikanten feste Arbeitsplätze eingespart werden.“

Ansprechpartner: Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di: Ulrike Maercks-Franzen: Tel. 030/69 56 23 22; Fax 030/69 56 36 57.Deutscher Journalisten-Verband (DJV): Nicole von Stockert. Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/7 26 27 92 13. Jugendpresse Deutschland: Stefan Rippler. Tel. 0175/5 90 59 45; Fax 08641/87 67

Praktikarichtlinien der Praktika-Offensive im Journalismus
Präambel
Um in den Beruf des Journalisten einzusteigen, werden von jungen Journalisten im Rahmen ihrer Ausbildung Prakti absolviert, die ihnen Einblick in den Beruf, Erfahrungen in der journalistischen Arbeit und Kontakte vermitteln. Die Partner der „Praktika-Offensive“ wollen mit ihrer Arbeit in Selbstverpflichtung die Qualität der journalistischen Praktika verbessern, Standards als Empfehlungen für Praktikanten und Praktika-Betreuer vorlegen und auf deren Umsetzung hinwirken.

Dazu haben sich die Partner der „Praktika-Offensive“ auf folgende Punkte geeinigt:
1. Vor Beginn des Praktikums wird ein Vertrag geschlossen, in dem folgende Punkte geregelt sind: Dauer, Lernziele des Praktikums, Betreuer/in, Vergütung, Zugriff auf einen Arbeitsplatz, Arbeitszeit und Urlaub, Krankheitsregelungen, Haftung und Urheberrecht.
2. Mit Beginn des Praktikums wird der/die Praktikant/in über seine/ihre Rechte (bspw. Zuständigkeiten des Betriebs- oder Personalrates, Arbeits- und Ruhezeiten) und Pflichten (bspw. Verschwiegenheit, Weisungsgebundenheit) informiert.
3. Der/Die Praktikant/in soll eine leistungsgerechte Vergütung erhalten. Journalistische Beiträge werden vergütet. Ausnahmen von dieser Regelung stellen Pflichtpraktika in der Schulzeit dar.
4. Das Praktikum dauert maximal sechs Monate.
5. Der/Die Praktikant/in erhält eine fundierte Einführung und lernt im Laufe seines/ihres Praktikums mehrere redaktionelle Aufgabenbereiche kennen.
6. Dem/der Praktikant/in steht ein/e qualifizierte/r Betreuer/in zur Seite, der grundlegende Informationen zur Verfügung stellt, Anregungen und Feedback zur Arbeit gibt und ihn/sie nach Halbzeit in einem persönlichen Gespräch beurteilt.
7. Der Einsatz von Praktikanten darf nicht dazu führen, dass Voll- oder Teilzeitstellen eingespart werden. Im Vordergrund des Praktikums stehen die Begleitung der redaktionellen Tätigkeit und dadurch der Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen.
8. Praktikanten werden nicht mit der vagen Aussicht auf ein anschließendes Mitarbeiter-Verhältnis angelockt.
9. Nach Abschluss des Praktikums hat der/die Praktikant/in Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, das von dem/der Betreuer/in und/oder der Geschäftsführung/der Personalleitung unterschrieben ist. Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer, Inhalte und Ziele des Praktikums sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des/der Praktikant/in enthalten. Auf Verlangen des/der Praktikant/in sind auch Angaben über besondere fachliche Qualifikationen aufzunehmen.

Scroll Up