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ECPMF lobt Whistleblower-Richtlinie der EU

Das European Centre for Press and Media Freedom hat eine Pressemitteilung zu reuropäischen Whistleblower-Richtlinie veröffentlicht, die wir an dieser Stelle abdrucken:

 

ECPMF begrüßt neue EU-Whistleblower- Richtlinie: „Einzelpersonen können ohne Angst Rechtsverletzungen anzeigen“                    

Nach mindestens zwei Jahren Verhandlungen hat die EU-Kommission endlich beschlossen, Whistleblower besser zu schützen. Am Montag, den 23. April 2018, haben der Erste Vizepräsident der Kommission Frans Timmermans und Justizkommissarin Vera Jourová den Vorschlag für eine EU-weite Neuregelung vorgestellt. Jüngste Beispiele wie Cambridge Analytica, die Panama Papers oder Dieselgate haben gezeigt, wie wichtig es ist, Menschen zu schützen, die Unrecht öffentlich machen. Bisher gab es nur in 10 der 28 Länder der Europäischen Union systematischen Schutz für Whistleblower vor deren Arbeitgebern, darunter in Irland und Frankreich. Diese Richtlinie wird die Rechte von Whistleblowern nicht nur in EU-Staaten stärken, sondern auch in Kandidatenländern wie Albanien, Serbien und dem Kosovo.

Nun müssen das Europäische Parlament und der Rat der EU-Mitgliedstaaten über die Richtlinie entscheiden.

“Das ECPMF begrüßt die Richtlinie, die einen großen Geltungsbereich zu haben scheint, indem sie Whistleblower im öffentlichen und im privaten Sektor schützt und außerdem öffentliches Whistleblowing erlaubt. Sollte das Europäische Parlament die Richtlinie annehmen, wäre es das erste Mal in der Geschichte, dass die EU alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, einen umfassenden rechtlichen Schutz für Whistleblower einzurichten“, sagt ECPMFs Rechtsberaterin Flutura Kusari. 

„Dies wird es Einzelpersonen ermöglichen, Rechtsverletzungen anzuzeigen ohne Angst davor, entlassen, degradiert oder verklagt zu werden“. 

Die Idee für solch eine Richtlinie war ursprünglich von den Grünen/EFA im EU-Parlament angestoßen worden, angeführt von MEP Benedek Jávor (Ungarn). Ihre Initiative hat den Weg bereitet für eine europäische Gesetzgebung zum Schutz von Whistleblowern.

In den kommenden Wochen wird das ECPMF den Richtlinien-Vorschlag analysieren, vor allem im Hinblick auf das Recht zur freien Meinungsäußerung für Journalisten und Medien.

Für Presseanfragen kontaktieren Sie bitte Sophie Albers Ben Chamo

 

Die EU-Kommission will Whistleblower besser schützen. So sollen sie vor Vergeltung des Arbeitgebers geschützt werden. So darf es keine Entlassungen und Schikanen geben, bis der Sachverhalt gerichtlich geklärt ist. Auch hat der Arbeitgeber die Beweislast.

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