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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

S21-Protest Copyright: Duesipics.de

Schon heute sieht das Baugesetzbuch vor, dass Bürger frühzeitig informiert und beteiligt werden sollen, wenn ein Planungsverfahren bevorsteht. Mit den zunehmenden Bürgerprotesten aber will die Politik noch einmal reagieren. Anfang des Jahres legt das Bundesinnenministerium daher einen Referentenentwurf für ein Planungsvereinfachungsgesetz vor, dass das Kabinett Ende Februar beschlossen hat. Seitdem ist es im Gesetzgebungsverfahren. Vor allem Bürgerinitiativen nennen immer wieder als Hauptgrund für den Widerstand in der Bevölkerung, dass sich die Menschen zu spät eingebunden fühlen, als sollten sie nur noch das Projekt abnicken, dass zuvor in Hinterzimmern von Politiker und Investoren ausgekungelt wurde.

Der Referentenentwurf findet sich HIER.

Die Stellungnahme des Deutschen Naturschutzrings findet sich HIER. Er bemängelt, dass auch bei der frühzeitigen Beteiligung nur über Varianten, nicht aber über die Sinnhaftigkeit eines Projekts diskutiert werde.

Das Votum der Deutschen Umwelthilfe, ebenfalls kritisch, HIER.

Das Votum des Bundesverbandes der Deutschen Industrie HIER.

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