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Der Blick hinter die Kulissen – Die Welt der Medien

Lexikon

G

Genitiv: Wesfall (2.Fall – wessen?) Beispiel: des Chefredakteurs, des Mediums.

Gegendarstellung: Recht eines jeden, Tatsachenbehauptungen über sich, sein Unternehmen etc. öffentlich in gleicher Form und Umfang wie die Tatsachenbehauptung zu widersprechen. Nach § 10 der Landespressegesetze muss die Gegendarstellung ohne Prüfung des Wahrheitsgehaltes veröffentlicht werden. Sind Gegendarstellungen jedoch offenkundig unwahr, so müssen sie nicht abgedruckt werden. Subjektive Einschätzung des Mediums sind nicht gegendarstellungsfähig sondern fallen unter das Recht der Pressefreiheit. Sie muss immer abgewogen werden mit dem Recht auf Schutz der Ehre.

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