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Rechtschreibung

Groß- und Kleinschreibung

Lisa Walgenbach erklärt heute die Groß- und Kleinschreibung der vertraulichen Anredepronomen (Anredefürwort) Du/du:

Seit der Umsetzung der Orthografiereform am 1. August 1998 galt folgende Regel, die nicht nur bei vielen Schreibenden, sondern auch bei den deutschsprachigen Nachrichtenagenturen auf Ablehnung stieß: Die Anredepronomen du und ihr mussten ebenso wie ihre zugehörigen Possesivpronomen (besitzanzeigendes Fürwort) dein und euer nunmehr auch in Briefen, Widmungen, Fragebogen u. Ä. kleingeschrieben werden.

Die Kritiker/-innen argumentierten damit, dass sie durch die Großschreibung der vertraulichen Anredepronomen und ihrer zugehörigen Possesivpronomen den Personen, die sie duzen, denselben Respekt entgegenbringen möchten wie denen, die sie siezen.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die umstrittene Regel überarbeitet.
Seit dem 1. August 2006 können die vertraulichen Anredepronomen du und ihr ebenso wie ihre zugehörigen Possesivpronomen dein und euer in Briefen sowohl groß- als auch kleingeschrieben werden.

Beispiel:
Lieber Peter,
wir freuen uns, wenn du/Du uns am Wochenende besuchst. Wir planen, mit Dir/dir in den Zoo zu gehen.
Liebe Grüße
Dein/dein Onkel Klaus

In allen übrigen Textsorten müssen die vertraulichen Anredepronomen du und ihr sowie die entsprechenden Possessivpronomen dein und euer kleingeschrieben werden, so auch bei der Wiedergabe von Ansprachen.

Beispiel:
Liebe Parteifreunde und –freundinnen, wir sind heute zusammengekommen, um dir, lieber Fritz, zu deinem Geburtstag zu gratulieren und dich mit diesem Geschenk zu erfreuen.

Ungeachtet aller Regeländerungen, die seit der Umsetzung der Orthografiereform am 1. August 1998 vorgenommen wurden, müssen die Höflichkeitsanrede Sie und das entsprechende Possessivpronomen Ihr samt seiner flektierten (gebeugte) Formen stets großgeschrieben werden.

Beispiel:
Habe ich richtig verstanden, dass Sie Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten Ihrer Tochter und Ihrem Sohn übertragen haben?

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