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Getrennt- und ZusammenschreibungRechtschreibung

Verbindungen aus Substantiv + Partizip I

Getrennt- und Zusammenschreibung von Verbindungen, die aus Substantiv + Partizip I bestehen

 

Regel

Verbindungen, die aus Substantiv + Partizip I bestehen, können sowohl getrennt als auch zusammengeschrieben werden. Im Falle der Getrenntschreibung ist der substantivische Bestandteil der Verbindung jeweils großzuschreiben.   

Beispiele

  • Daten verarbeitend – datenverarbeitend
  • Not leidend – notleitend
  • Rat suchendratsuchend
  • Laub tragend – laubtragend

Ausnahme

Folgende grammatische Probe ermöglicht den Schreibenden, pragmatisch und zuverlässig zu prüfen, ob eine Verbindung aus Substantiv + Partizip I sowohl getrennt als auch zusammengeschrieben werden kann (1) oder zusammengeschrieben werden muss (2).

Wenn in einer Verbindung aus Substantiv + Partizip I ihr substantivischer Bestandteil für sich alleine stehen kann, gilt Getrenntschreibung; die Zusammenschreibung ist ebenfalls zulässig. Steht er indes als Ersatz für eine Wortgruppe, erfolgt Zusammenschreibung.

Beispiele

(1)

  • ein krebserregendes Mittel -> Ein Mittel erregt Krebs.
    Ergebnis: In der Verbindung kann der substantivische Bestandteil (krebs-) für sich alleine stehen. Folglich gilt Getrenntschreibung: ein Krebs erregendes Mittel.
    Die Zusammenschreibung ist ebenfalls zulässig: ein krebserregendes Mittel.

(2)

  • eine efeubewachsene Mauer -> eine Mauer bewachsen Efeu.
    Ergebnis: In der Verbindung efeubewachsen steht der substantivische Bestandteil (efeu-) als Ersatz für die Wortgruppe mit Efeu. Folglich gilt Zusammenschreibung: eine efeubewachsene Mauer.

Probe

Steht der substantivische Bestandteil der Verbindung als Ersatz für eine Wortgruppe, gilt sie als Zusammensetzung und muss zusammengeschrieben werden.

Beispiele

  • freudestrahlend (= vor Freude strahlend)
  • mondbeschienen (= vom Mond beschienen)
  • lichtdurchflutet (= von Licht durchflutet)
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