Verbindungen aus Substantiv + Partizip I
Getrennt- und Zusammenschreibung von Verbindungen, die aus Substantiv + Partizip I bestehen
Regel
Verbindungen, die aus Substantiv + Partizip I bestehen, können sowohl getrennt als auch zusammengeschrieben werden. Im Falle der Getrenntschreibung ist der substantivische Bestandteil der Verbindung jeweils großzuschreiben.
Beispiele
- Daten verarbeitend – datenverarbeitend
- Not leidend – notleitend
- Rat suchend – ratsuchend
- Laub tragend – laubtragend
Ausnahme
Folgende grammatische Probe ermöglicht den Schreibenden, pragmatisch und zuverlässig zu prüfen, ob eine Verbindung aus Substantiv + Partizip I sowohl getrennt als auch zusammengeschrieben werden kann (1) oder zusammengeschrieben werden muss (2).
Wenn in einer Verbindung aus Substantiv + Partizip I ihr substantivischer Bestandteil für sich alleine stehen kann, gilt Getrenntschreibung; die Zusammenschreibung ist ebenfalls zulässig. Steht er indes als Ersatz für eine Wortgruppe, erfolgt Zusammenschreibung.
Beispiele
(1)
- ein krebserregendes Mittel -> Ein Mittel erregt Krebs.
Ergebnis: In der Verbindung kann der substantivische Bestandteil (krebs-) für sich alleine stehen. Folglich gilt Getrenntschreibung: ein Krebs erregendes Mittel.
Die Zusammenschreibung ist ebenfalls zulässig: ein krebserregendes Mittel.
(2)
- eine efeubewachsene Mauer -> eine Mauer bewachsen Efeu.
Ergebnis: In der Verbindung efeubewachsen steht der substantivische Bestandteil (efeu-) als Ersatz für die Wortgruppe mit Efeu. Folglich gilt Zusammenschreibung: eine efeubewachsene Mauer.
Probe
Steht der substantivische Bestandteil der Verbindung als Ersatz für eine Wortgruppe, gilt sie als Zusammensetzung und muss zusammengeschrieben werden.
Beispiele
- freudestrahlend (= vor Freude strahlend)
- mondbeschienen (= vom Mond beschienen)
- lichtdurchflutet (= von Licht durchflutet)