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Der Blick hinter die Kulissen – Die Welt der Medien

interview

Zitate: Gysi und die Stasi

— Ja, man kann klagen gegen öffentlich gemachte Aussagen anderer über einen selbst, wenn man der Auffassung ist, dass diese nicht stimmen. Für Journalisten heißt das, Vorsicht walten zu lassen (siehe Meldung).
Gregor Gysi hat dies exerziert und immer wieder gegen die Behauptung anderer geklagt, er sei Spitzel bei der Stassicherheit der DDR gewesen. Jetzt aber hat er zwei Verfahren verloren, durch die er gegen das ZDF eine Gegendarstellung erwirken wollte.
Was ist passiert? Weil er immer wieder über die Jahre geklagt hatte, spornte das die Rechercheure an, die immer mehr über ihn gefunden haben, so dass das Gericht in Hamburg jetzt gesagt hat, dass es wohl o.k. sei zu sagen, Gysi habe als Anwalt in der DDR „wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet“, wie Marianne Birthler, Chefin der Stasi-Unterlagenbehörde, es im Fernsehen formuliert hatte.

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