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Groß- und KleinschreibungRechtschreibregelnRechtschreibung

Feste adverbiale Wendungen aus auf das + Superlativ bzw. aufs + Superlativ

 

Groß- und Kleinschreibung in festen adverbialen Wendungen, die aus auf das + Superlativ  bzw. aufs + Superlativ gebildet werden

Regel

In festen adverbialen Wendungen, die aus auf das + Superlativ bzw. aufs + Superlativ bestehen, kann das Adjektiv groß- oder kleingeschrieben werden – vorausgesetzt, sie lassen sich mit Wie? erfragen.

Beispiele

  • Sie verabschiedete sich auf das Herzlichste.
    Sie verabschiedete sich auf das herzlichste.

  • Sie verabschiedete sich aufs Herzlichste.
    Sie verabschiedete sich aufs herzlichste.

    (Frage: Wie verabschiedete sie sich?)

  • Ich war auf das Äußerste angespannt.
    Ich war auf das äußerste angespannt.

  • Ich war aufs Äußerste angespannt.
    Ich war aufs äußerste angespannt.

    (Frage: Wie war ich angespannt?)

  • Sie hatten auf das Gröbste gegen die Abmachung verstoßen.
    Sie hatten auf das gröbste gegen die Abmachung verstoßen.

  • Sie hatten aufs Gröbste gegen die Abmachung verstoßen.
    Sie hatten aufs gröbste gegen die Abmachung verstoßen.

    (Frage: Wie hatten Sie gegen die Abmachung verstoßen?)

! In festen adverbialen Wendungen, die aus auf das + Superlativ bzw. aufs + Superlativ bestehen, muss das Adjektiv hingegen großgeschrieben werden, wenn sie sich mit Worauf? erfragen lassen.

Beispiele

  • Sie waren auf das/aufs Geringste angewiesen.
    (Frage: Worauf (Auf was?) waren sie angewiesen?)
  • Die Expeditionsteilnehmer mussten sich auf das/aufs Nötigste beschränken.
    (Frage: Worauf (Auf was?) mussten sie sich beschränken?)
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