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Fall „Cicero“ vom Bundesverfasungsgericht entschieden

— Nichts da mit dem Geheimnisverrat. Die Durchsuchung der Redaktionsräume des Cicero waren verfassungswidrig. Es durfte nicht unter dem Vorwand des Schutzes vertraulicher Informationen die Pressefreiheit missachtet werden. Die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche (NR) begrüßt das Urteil. „Es ist ein Skandal, dass Politiker unter dem Vorwand, Journalisten hätten sich der Beihilfe zum Geheimnisverrat schuldig gemacht, diverse Verfahren gegen Journalisten in Gang gesetzt haben“, sagte NR-Chef Leif gegenüber DPA. „Den staatlichen Stellen und einigen Politikern geht es vorwiegend darum, potenzielle Informanten abzuschrecken.“ Die gezielte Verunsicherung gefährde aber die
Kontrollfunktion der Medien.

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