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Springer: Medienmacht verhindert Fusionspläne

— Heute legt die FAZ nach und beschäftigt sich mit der Frage, weshalb die Fusionspläne von Springer nun vermutlich endgültig scheitern werden. Vor allema ber diskutiert die FAZ noch einmal die Frage nach der Medienmacht. Wie in der Medienwirkungsforschung insgesamt, dürfte auch hier offen sein, wie Macht entsteht und wer sie letztlich besitzt. Dazu die FAZ: „Es ist bei all dem betrüblich zu konstatieren, daß nicht wenige den Rahmen, vor dem sich all dies vollzieht, zu eng stecken. Wenn der Springer-Chef Döpfner davon spricht, daß es bei dieser Fusion nicht um cross-mediale Effekte gehe und auch nicht darum, „Bild-TV” zu machen, sondern sich gegen die Yahoos, Ebay und Googles dieser Welt zu rüsten, können ihm viele – gerade in der Medienpolitik – offenbar nicht folgen, weil ihr Verständnis an nationalen Grenzen endet. Es kommt bei dieser Fusion doch gerade nicht darauf an, eine „nationale” Lösung zu protegieren, sondern zu verstehen, daß die Entwicklung der internationalen Medienbranche über Unternehmen von der Größe, wie sie Springer jetzt besitzt, längst hinweggegangen ist. Es mag zwar schick sein und dem Meinungsmainstream entsprechen, vor der Meinungsmacht Springers zu warnen und diese begrenzen zu wollen. Doch haben weder die Medien- noch die Wettbewerbswächter dafür nicht das richtige Verständnis und auch nicht das richtige Instrumentarium. Denn, wie bitte schön, mißt man „Medienmacht”, die verhindern können soll, daß Springer Pro Sieben Sat.1 bekommt? Warum wird von der Kek die potentielle „Meinungsmacht” von Zeitungen potentiell höher bewertet als jene von Zeitschriften, wie zum Beispiel „Spiegel”, „Stern” oder „Focus”? Das sind Fragen über Fragen, die sich einer juristischen Bewertung werden entziehen können – weil dafür die Zeit nicht bleibt. Wenigstens tun die Chefs der Landesmedienanstalten gut daran, das Votum der Kek in dieser Sache noch einmal zu untersuchen. Auch diesen fünfzehn Aufsehern der Privatsender mochte man bei ihren Entscheidungen über die Jahre immer wieder mal Kleinstaaterei oder betonte Standortinteressen vorwerfen. Doch arbeiten sie wenigstens mit einem verläßlichen rechtlichen Rahmen.“

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