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Auskunftsrechte von Journalisten gestärkt

— Der Bundesgerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung die Auskunftsrechte von Journalisten gestärkt. Künftig müssen auch private Unternehmen der öffentlichen Hand Auskünfte erteilen, etwa über die Einkünfte ihrer Führungskräfte. In der Pressemitteilung heißt es: „Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der beklagten GmbH zurückgewiesen. Er geht in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht davon aus, daß unter den presserechtlichen Behördenbegriff des § 4 des Niedersächsischen Pressegesetzes auch juristische Personen des Privatrechts wie eine GmbH fallen, auf die die öffentliche Hand maßgeblichen Einfluß ausübt und deren sie sich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben bedient.“ Die FTD hat dazu den Medienrechtler Robert Schweizer befragt: „Das Gericht betrete damit ‚Neuland‘.“ In dem konkreten Fall hatte der Bund der Steuerzahler gegen die Stadtwerke Schaumburg-Lippe geklagt. „Der Behördenbegriff ist nicht jehr im herkömmlichen Sinne zu verstehen“, sagt Schweizer.

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