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Elbvertiefung: Richter stoppen die Bagger

Romantik Wasserweg – In Ostfriesland

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Vorarbeiten für die Elbvertiefung gestoppt. Das Gericht hat damit einem Eilantrag der Umweltverbände BUND und Nabu stattgegeben, die gegen den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord geklagt haben. Aus ihrer Sicht verstößt der Beschluss gegen das bestehende Gewässer-, Gebiets- und Artenschutzrecht.
Hamburg will die Elbe weiter vertiefen, damit auch schwere Containerschiffe mit einem Tiefgang von 14,5 Metern den Hafen erreichen können. Diese Schiffe gelten als Generation der Zukunft. Zwar könnten diese den Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven anlaufen. Allerdings gelingt den Nordhäfen bislang keine sinnvolle Kooperation.
Der Beschluss des Gerichts bedeutet noch lange nicht das Aus für die Elbvertiefung. Auch nimmt es das Urteil des Gerichts nicht vorweg. Vielmehr soll so verhindert werden, dass mit den Vorarbeiten Fakten geschaffen werden, mit denen der Bau am Ende nicht mehr gestoppt werden kann.
Die Grünen begrüßten das Urteil gestern. Die Bundestagsabgeordnete und Berichterstatterin für maritime Politik, Valerie Wilms, sagte, zum Glück seien die Zeiten vorbei, „in denen solche Megaprojekte mit der Brechstange durchgesetzt werden konnten“. Hamburg müsse jetzt „auf die Kläger zugehen und zusammen mit dem Bund und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein nach einem Kompromiss suchen“.
Kritik kam von den Logistikern. „Mit dieser Entscheidung wird einmal mehr das hohe Gut der Planungs- und Rechtssicherheit in Deutschland bei Verkehrsinfrastruktur in Frage gestellt“, sagte Detthold Aden, Vorstandschef der BLG Logistics. „Wenn die Verlässlichkeit bei planfestgestellten Projekten in Deutschland nicht mehr gegeben ist, dann hat das äußerst negative Auswirkungen auf die Kunden der Häfen und die Logistikwirtschaft.“

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