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Getrennt- und ZusammenschreibungRechtschreibregelnRechtschreibung

Verbindungen aus Substantiv und Adjektiv

Im Deutschen sind drei Arten von Verbindungen bekannt, die aus einem Substantiv und einem Adjektiv gebildet werden:

1. Das Substantiv ersetzt eine Wortgruppe.
2. Substantiv und Adjektiv sind durch ein Fugenelement verbunden.
3. Das Substantiv ist erweitert.

Regel

1. Verbindungen, die aus einem Substantiv und einem Adjektiv bestehen, werden zusammengeschrieben, sofern das Substantiv eine Wortgruppe ersetzt. 

Beispiele

  • armdick (= so dick wie ein Arm)
  • seitenlang (= mehrere Seiten lang)
  • spindeldürr (= dürr wie eine Spindel)

2. Sind Substantiv und Adjektiv durch ein Fugenelement verbunden, müssen sie zusammengeschrieben werden.

Beispiele

  • lebensfroh
  • leistungswillig
  • leidensfähig

3. Wenn in einer Verbindung, die aus einem Substantiv und einem Adjektiv besteht, das Substantiv (etwa durch ein Zahlwort) erweitert ist, wird sie getrennt geschrieben.

Beispiele

  • vier Zentimeter breit
  • mehrere Monate lang
  • fünf Meter hoch

Wenn in einer Verbindung, die aus einem Substantiv und einem Adjektiv besteht, Bezeichnungen für Körperteile als Maße fungieren, ist neben der Getrenntschreibung auch die Zusammenschreibung möglich.

Beispiele

  • einen Arm voll Rosen – einen Armvoll Rosen
  • eine Hand voll Sand – eine Handvoll Sand
  • zwei Handbreit Futterstoff – zwei Handbreit Futterstoff
  • einige Mund voll Pudding – einige Mundvoll Pudding
  • keinen Finger breit nachgeben – keinen Fingerbreit nachgeben
  • die Haustür einen Spalt breit öffnen – die Haustür einen Spaltbreit öffnen

Wenn in einer Verbindung, die aus einem Substantiv und einem Adjektiv besteht, das Substantiv im Plural auftritt, wird sie getrennt geschrieben.

Beispiele

  • zwei Arme voll Sonnenblumen
  • zwei Hände voll Blumenerde
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