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BindestrichverwendungGetrennt- und ZusammenschreibungRechtschreibregelnRechtschreibung

Berufsbezeichnungen mit Diplom als erstem Bestandteil

Zusammenschreibung von und Bindestrichverwendung in Berufsbezeichnungen mit Diplom als erstem Bestandteil 

Regel

Berufsbezeichnungen mit Diplom als erstem Bestandteil können sowohl mit Bindestrich als auch zusammengeschrieben werden. Bei Verwendung des Bindestrichs ist der zweite Bestandteil großzuschreiben, da es sich um ein Substantiv handelt.

Beispiele

  • Diplom-Chemiker(in) – Diplomchemiker(in)
  • Diplom-Informatiker(in) – Diplominformatiker(in)
  • Diplom-Volkswirt(in) – Diplomvolkswirt(in)
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