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Rechtschreibung

Der Apostroph und die Kennzeichnung des Genitivs

— Hier wieder einige Rechtschreibregeln, präsentiert von Lisa Walgenbach:
Wer aufmerksam durch deutsche Fußgängerzonen spaziert, kann sie zuhauf beobachten: Benennungen des Typus Rudi’s Resterampe, Verona’s Nailstudio, Melanie’s Frisierstübchen zieren Läden wie Restaurants und sollen – jeweils mit Apostroph geschrieben – das Interesse potenzieller Kunden/-innen wecken. Dies verleitet viele Schreibende dazu, in ihren Texten den Genitiv (= Wesfall) von Namen nach demselben Muster zu bilden. Dabei wird im Deutschen normalerweise vor einem Genitiv-s kein Apostroph gesetzt (z. B. Peters Buch). Auch bei Abkürzungen ist der Apostroph nicht zulässig (z. B. der Fahrer des Lkws).
Der Apostroph steht vielmehr zur Kennzeichnung des Genitivs von Namen, die auf s, ss, ß, tz, z und x enden und keinen Artikel o. Ä. bei sich führen (z. B. Thomas‘ Buch, Grass‘ Werke, Saßnitz‘ Hafen, Franz‘ Auto, Max‘ Handy). Was im Englischen korrekt ist (z. B. Peter’s book), war im Deutschen vor der Orthografiereform nicht zulässig. Seither kann der Apostroph zur Verdeutlichung der Grundform eines Eigennamens verwendet werden
· vor der dem Genitiv-s (z. B. Rudi’s Resterampe, Andrea’s Frisierstube zur Unterscheidung vom männlichen Vornamen Andreas)
· vor der Adjektivendung -sch (z. B. der Ohm’sche Widerstand, neben: der ohmsche Widerstand)

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