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RechtschreibregelnRechtschreibungZeichensetzung

Kommasetzung bei Angaben wie geb. (= geborene/r)

Regel

Folgt auf einen Personennamen eine Angabe mit geb. (= geborene/r), verh. (= verheiratete/r), verw. (= verwitwete/r) oder gesch. (= geschiedene/r), wird sie gewöhnlich als Namensbestandteil angesehen und weder durch ein Komma abgetrennt (a) noch in zwei Kommas eingeschlossen (b).

Beispiele

  • (a) Die Antragstellerin heißt Frau Bettina Buchmann geb. Ritter.
  • (b) Der Antrag wurde von Frau Bettina Buchmann geb. Ritter gestellt.

Angaben dieses Typus können grammatikalisch jedoch auch als nachgestellter Beisatz verstanden und durch ein Komma abgetrennt (a) bzw. in zwei Kommas eingeschlossen (b) werden.

Beispiele

  • (a) Die Antragstellerin heißt Frau Bettina Buchmann, geb. Ritter.
  • (b) Der Antrag wurde von Frau Bettina Buchmann, geb. Ritter, gestellt.
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