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Rechtschreibung

Rechtschreibung: der Doppelpunkt

Lisa Walgenbach erklärt heute, welche Folgen der Doppelpunkt provoziert:

Die Frage der Groß- und Kleinschreibung nach dem Doppelpunkt stellt
viele Schreibende vor Schwierigkeiten und nicht wenige
entscheiden sich (fälschlicherweise) grundsätzlich für die Großschreibung.
Hierbei sind folgende Grundregeln zu beachten.

Zur Groß- und Kleinschreibung nach dem Doppelpunkt

Nach dem Doppelpunkt wird das folgende Wort großgeschrieben, wenn es

1. Bestandteil einer wörtlichen Rede ist, z. B.
Der Polizist rief: „Sofort anhalten!“

2. sich um ein Substantiv (a) bzw. einen Eigennamen (b) handelt, z. B.
(a) Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte: Arbeitsbericht, Diskussion und Verschiedenes.
(b) Zu den Studiogästen zählen: Boris Becker, Oliver Kahn und Michael Schumacher.

3. Bestandteil eines Ganzsatzes ist, z. B.
Dosierungsanleitung: Man nehme dreimal täglich 20 Tropfen auf ein Glas Wasser.

Demnach wird das dem Doppelpunkt folgende Wort kleingeschrieben, wenn es
sich nicht um ein Substantiv bzw. Eigennamen handelt und zugleich Bestandteil
einer Ausführung ist, die grammatikalisch nicht als Ganzsatz gilt, z. B.
Dosierungsanleitung: dreimal täglich 20 Tropfen auf ein Glas Wasser.

Oftmals lässt sich nicht zweifelsfrei klären, ob die Ausführung, die dem
Doppelpunkt folgt, als eigenständiger Ganzsatz aufzufassen ist oder vielmehr ein
Satzglied des Textes darstellt, der vor dem Doppelpunkt steht. Dabei erweist sich
folgendes Verfahren als hilfreich: Kann anstelle des Doppelpunktes ein
Gedankenstrich oder ein Komma gesetzt werden, liegt es im Ermessen der
Anwender/-innen, das dem Doppelpunkt folgende Wort groß- oder
kleinzuschreiben, z. B.
Er schaute zufrieden in den Garten: Alles (auch: alles) wuchs und gedieh.
(Denn es wäre auch möglich zu schreiben: Er schaute in den Garten – alles
wuchs und gedieh.)

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