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Getrennt- und ZusammenschreibungRechtschreibregelnRechtschreibung

Schreibweise der Verbindung aus so + genannt

Getrennt- und Zusammenschreibung der Verbindung aus so + genannt

 
Regel
Die Getrennt- und Zusammenschreibung von Verbindungen, die ein Partizip als zweiten Bestandteil aufweisen, richtet sich nach den ihnen jeweils zu Grunde liegenden Verbindungen mit Verben, hier: so nennen. Demzufolge wird die Verbindung aus so und genannt getrennt geschrieben, also: so genannt.

Verbindungen mit einem Partizip als zweitem Bestandteil können jedoch auch zusammengeschrieben werden. Demnach behält die bisherige Schreibweise sogenannt auch nach der Umsetzung der Rechtschreibreform ihre Gültigkeit.

Die Verbindung aus so und genannt kann demzufolge sowohl getrennt als auch zusammengeschrieben geschrieben werden, also so genannt/sogenannt. Ihre Abkürzung lautet: sog.

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