Regel
Im Zuge der Orthografiereform wurde im binnendeutschen Sprachraum eine Regel eingeführt, die bis dahin nur in Österreich und der Schweiz Gültigkeit hatte. Sie macht folgenden Bedeutungsunterschied rechtschreiblich sichtbar:
Die Schreibung zurzeit (Abk. zz./zzt.) wird als Synonym für derzeit, augenblicklich, momentan verwendet.
Beispiele
- Das Bundesjustizministerium prüft zurzeit die Rechtslage.
- Hilfsorganisationen aus aller Welt richten zurzeit in dem Hochwassergebiet ein Flüchtlingslager ein.
Die Schreibung zur Zeit (Abk. z. Z./z. Zt.) ist anzuwenden, wenn Ereignisse, Vorgänge o. Ä. dargestellt werden sollen, die bereits in der Vergangenheit stattgefunden haben.
Beispiele
- In Hannover warenzur Zeit (= zu der Zeit) der Weltausstellung nahezu alle Hotels ausgebucht.
- Zur Zeit (= Zu der Zeit) Karls des Großen galt noch die Todesstrafe.