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Getrennt- und ZusammenschreibungRechtschreibregelnRechtschreibung

Verbindungen aus Adverb + Partizip

Regel

Die Getrennt- und Zusammenschreibung von Verbindungen, die aus einem Adverb und einem Partizip bestehen, richtet sich nach den ihnen jeweils zugrundeliegenden Verbindungen mit einem Verb.

! Dies gilt auch für die Verbindungen, die aus dem Pronomen selbst und einem Partizip gebildet werden.

1. Liegt der Adverb-Partizip-Verbindung eine Adverb-Verb-Verbindung zu Grunde, die zusammengeschrieben wird, ist auch sie zusammenzuschreiben.

Beispiele

  • herangeführt (wegen: heranführen)
  • herbeigesehnt (wegen: herbeisehnen)
  • rückwärtsgelaufen (wegen: rückwärtslaufen)

2. Liegt der Adverb-Partizip-Verbindung eine Adverb-Verb-Verbindung zu Grunde, die getrennt geschrieben wird, ist auch sie getrennt zu schreiben.

Beispiele

  • unten genannt (wegen: unten nennen)
  • selbst gebastelt (wegen: selbst basteln)
  • rechts gelenkt (wegen: rechts lenken)

Wird die Verbindung adjektivisch verwendet, kann man ihre Bestandteile entweder getrennt- oder zusammengeschrieben.

Beispiele

  • die unten genannten Hersteller – die untengenannten Hersteller
  • die selbst gebastelten Strohsterne – die selbstgebastelten Strohsterne
  • das anders denkende Parteimitglied – das andersdenkende Parteimitglied
  • der so genannte Lauschangriff – der sogenannte Lauschangriff

3. Liegt der Adverb-Partizip-Verbindung eine Adverb-Verb-Verbindung zu Grunde, die sowohl getrennt als auch zusammengeschrieben werden kann, gilt dies auch für sie.

Beispiele

  • aufeinander folgend – aufeinanderfolgend (wegen: aufeinander folgen – aufeinanderfolgen)
  • zueinander haltend – zueinanderhaltend (wegen: zueinander halten – zueinanderhalten)
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