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Groß- und KleinschreibungRechtschreibung

Groß- und Kleinschreibung nach dem Doppelpunkt

Regel

Nach dem Doppelpunkt wird das folgende Wort großgeschrieben, wenn es (1) Bestandteil einer wörtlichen Rede ist, (2) es sich um ein Substantiv (a) bzw. einen Eigennamen (b) handelt oder es (3) Bestandteil eines vollständigen Satzes¹ ist.

Beispiele

(1) Der Polizist rief: „Sofort!“

(2)

(a) Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte: Arbeitsbericht, Diskussion und Verschiedenes.
(b) Zu den Studiogästen zählen: Boris Becker, Oliver Kahn und Bastian Schweinsteiger.

(3) Dosierungsanleitung: Man nehme dreimal täglich 20 Tropfen auf ein Glas Wasser
Nach dem Doppelpunkt wird das folgende Wort kleingeschrieben, wenn es Bestandteil einer Ausführung ist, die grammatikalisch nicht als vollständiger Satz gilt, und zugleich weder Substantiv noch Eigenname ist.

Beispiele

  • Auf der Tagesordnung stehen: kurzer Arbeitsbericht, eingehende Diskussion und Verschiedenes. 
  • Dosierungsanleitung: dreimal täglich 20 Tropfen auf ein Glas Wasser

Oftmals lässt sich nicht zweifelsfrei klären, ob die Ausführung, die dem Doppelpunkt folgt, als eigenständiger Ganzsatz aufzufassen ist oder vielmehr ein Satzglied des Textes darstellt, der vor dem Doppelpunkt steht. Dabei erweist sich folgendes Verfahren als hilfreich: Kann anstelle des Doppelpunktes ein Gedankenstrich oder ein Komma gesetzt werden, liegt es im Ermessen der
Anwender/-innen, das dem Doppelpunkt folgende Wort groß- oder kleinzuschreiben.

Beispiel

  • Er schaute zufrieden in den Garten: Alles (auch: alles) wuchs und gedieh.
    (Denn es wäre auch möglich zu schreiben: Er schaute in den Garten – alles wuchs und gedieh.)

¹ Ein vollständiger Satz verfügt über ein Subjekt (= Satzgegenstand) und ein Prädikat (= Satzaussage).

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