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RechtschreibregelnRechtschreibungZeichensetzung

Kommasetzung bei der Aufzählung von Adjektiven

Regel

Die Kommasetzung bei der Aufzählung von Adjektiven richtet sich danach, ob das erste Adjektiv die nachfolgende Fügung genauer bestimmt oder beide Adjektive als gleichrangig anzusehen sind.
In der Praxis hat sich ein Verfahren bewährt, mit dessen Hilfe die Schreibenden schnell und zuverlässig klären können, welcher der beiden Fälle vorliegt.

Lässt sich zwischen den Adjektiven die Konjunktion und sinnvoll einfügen, gelten diese als gleichrangig und werden durch ein Komma voneinander getrennt.

Beispiel

  • eine schnelle, zuverlässige Hilfe (= eine schnelle und zuverlässige Hilfe)

Erweist sich das Einsetzen der Konjunktion und hingegen als nicht sinnvoll, entfällt das Komma.

Beispiel

  • die teuren elektrischen Geräte
    (= Die elektrischen Geräte gelten hier als Einheit, die durch das Adjektiv teuer näher bestimmt werden.)  

Gelegentlich kann das Komma den Sinn des Satzes verändern. Dann ist es Aufgabe der Schreibenden, ihre Aussageabsicht durch das Einfügen oder Weglassen des Kommas zu verdeutlichen.

Beispiele

  • die oberen zerstörten Stockwerke (= Die unteren sind ebenfalls zerstört.)

aber:

  • die oberen, (und zwar) zerstörten Stockwerke (= Nur die oberen Stockwerke sind zerstört.)
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