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Frühzeitige Bürgerbeteiligung per Gesetz

Der Bundestag hat am 28. Februar 2013 ein Gesetz beschlossen, mit dem die Bürger früher in die Planungsprozesse eingebunden werden sollen. Es heißt „Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren“ – Planvereinheitlichungsgesetz (PlVereinhG -BT-DS 17/9666)“.

Zu dem Gesetzentwurf gab es eine öffentliche Anhörung. Wer sich näher mit der Debatte beschäftigen möchte, kann sie sich hier per Video anschauen. Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden sich zudem auf der Seite des Deutschen Bundestages.

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