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Groß- und KleinschreibungRechtschreibregelnRechtschreibung

Possessivpronomen in Verbindung mit dem bestimmten Artikel

Groß- und Kleinschreibung von Possessivpronomen, die in Verbindung mit einem bestimmten Artikel stehen

Regel

Gemäß der für Pronomen geltenden Regel werden auch die Possessivpronomen kleingeschrieben, die in Verbindung mit einem bestimmten Artikel stehen.
 
Grammatikalisch können sie jedoch auch als substantiviert angesehen und demzufolge großgeschrieben werden.

Beispiele

  • Bitte grüße die deinen/Deinen herzlich von mir!
  • Er möchte die seinen/Seinen vor den Augen der Öffentlichkeit schützen.
  • Sie wird das ihrige/Ihrige schon tun.
  • Ich habe das meine/Meine/meinige/Meinige in dieser Angelegenheit längst beigetragen!
  • Die eu(e)ren/Eu(e)ren sind bereits eingetroffen.
  • Das seinige/Seinige ist attraktiver als das unsrige/Unsrige.
Bezieht sich das Possessivpronomen eindeutig auf ein Substantiv, das im selben oder im vorhergehenden Satz steht, gilt es grammatikalisch als nicht substantiviert und muss demzufolge kleingeschrieben werden.

Beispiel

  • Auf dem Fundbüro zeigte man mir einen Koffer, der meiner Beschreibung durchaus entsprach. Leider war er nicht der meine (im Sinne von: nicht mein Koffer).
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