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Fügungen aus Präposition und artikellosem Adjektiv

Groß- und Kleinschreibung von Fügungen, die aus einer Präposition und einem artikellosen Adjektiv bestehen

Regel

Zu unterscheiden sind Fügungen,

  • die aus einer Präposition und einem nicht deklinierten, artikellosen Adjektivbestehen (1),
  • die aus einer Präposition und einem deklinierten, artikellosen Adjektivgebildet werden (2). 

 

(1) In Fügungen, die aus einer Präposition und einem nicht deklinierten, artikellosen Adjektiv bestehen, gilt dieses grammatikalisch als nicht substantiviert und wird demzufolge kleingeschrieben.

Beispiele

 

  • Der Polizist riet mir, eine Anzeige gegen unbekannt zu erstatten.
  • Er wird in dieser Angelegenheit über kurz oder lang eine Entscheidung fällen.
  • Er hörte von fern eine Explosion.
  • Die Besucher des Musikfestivals kamen von nah und fern angereist.
  • Sie sind von klein auf eng miteinander befreundet.
  • Wir halten durch dick und dünn zusammen.
  • Die Zahlung erfolgte in bar.
  • Das möchte ich schwarz auf weiß sehen, andernfalls werde ich einen Anwalt zurate ziehen.

(2) Ist das Adjektiv in Fügungen dieser Art jedoch dekliniert, kann es grammatikalisch sowohl als Adjektiv als auch als substantiviertes Adjektiv angesehen werden und demzufolge klein- oder großgeschrieben werden.

Beispiele

 

  • Der Unfallhergang muss von neuem/Neuem untersucht werden.
  • Sie trägt seit neuestem/Neuestem eine Kurzhaarfrisur.
  • Ich habe ihn schon von weitem/Weitem erkannt.
  • Er hat bis auf weiteres/Weiteres alle Termine abgesagt.
  • Sie haben ohne weiteres/Weiteres zugesagt.
  • Sie wohnt seit längerem/Längerem in Düsseldorf.
  • Die Theaterkarten waren binnen kurzem/Kurzem ausverkauft.
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