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Bild widersetzt sich dem Presserat

— Die Bild widersetzt sich einem Urteil des Presserates – und das an prominenter Stelle auf Seite 2 der Bild. Unter der Überschrift: „Irre! Presserat rügt BILD wegen dieses Brandstifters“, erklärt die Redaktion warum sie es nicht akzeptiert, wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte (Richtlinie 8.4 des Pressekodex) von Khaled el Masri gerügt zu werden. Noch mehr: Die Bild begründet, weshalb sie auch weiterhin der Meinung sein wird – und diese prompt erneut kund tut -, dass el Masri „ein gewalttätiger, bei geringsten Anlässen ausrastender Brandstifter“ sei.
Der Presserat hatte einen Bild-Artikel („Warum lassen wir uns von so einem terrorisieren?“) gerügt, Bild berichtete darüber, dass el Masri ein Feuer in einem Supermarkt entfacht hatte. Der Deutsch-Libanesen war 2004 von der CIA nach Afghanistan verschleppt, über Monate festgehalten und vermutlich misshandelt worden.
Die SZ bezeichnet den Bild-Artikel, der letztlich der Abdruck der Rüge ist, als „Diekmanns Irrfahrt“ in Anspieleung auf den Bild-Chefredakteur Kai Diekmann.

„Der Deutsche Presserat beschäftigt sich mit unterschiedlichsten journalistischen Gräueln und nach Ziffer 16 seines Pressekodex entspricht es „fairer Berichterstattung … öffentlich ausgesprochene Rügen abzudrucken, insbesondere in den betroffenen Presseorganen“. Als der Geschäftsführer des Selbstkontroll-Gremiums der Printmedien, Lutz Tillmanns, an diesem Donnerstag in die Bild-Zeitung schaute war er „verblüfft, in welcher Form“ das Boulevardblatt eine Rüge ins Blatt gehoben hatte. (…)“

Die SZ berichtet, was Bild damals geschrieben hatte:

„Nach einem Brandanschlag auf einen Metro-Markt sitze der „irre Deutsch-Libanese“, der als „angebliches Folter-Opfer die Bundesregierung, Parlament und Öffentlichkeit terrorisiert“ habe, in einer Psychoklinik und warte auf „sein Gutachten, ob er schuldfähig ist – oder einfach nur irre“.“

Der Bildblog kommentiert den Fall natürlich:

„Es ist ja nicht so, als würde die „Bild“-Zeitung vom Presserat gegen sie ausgesprochene Rügen immer nur Monate später ganz verstohlen, möglichst unauffällig im Blatt platzieren. Heute zum Beispiel berichtet „Bild“ ziemlich ausführlich und prominent auf der Seite 2 platziert darüber, dass sie vom Presserat wegen ihrer Berichterstattung über Khaled al-Masri gerügt wurde.“

Online findet sich der Bild-Artikel übrigens nicht.

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