Groß- und Kleinschreibung nach dem Gedankenstrich
Regel
Das dem Gedankenstrich folgende Wort wird nur dann großgeschrieben, wenn es sich um (a) ein Substantiv oder (b) einen Eigennamen handelt.
Beispiele
(a)
- Die deutsche Wirtschaft – Steuersenkungen gefordert
- Das Pfingstwetter – Niederschläge lassen nach
(b)
- Die deutsche Wirtschaft – Angela Merkel beunruhigt
- Das Filmfestival von Cannes – Nicole Kidman erstmals in der Jury
Dies bedeutet: Folgt auf den Gedankenstrich ein Nicht-Substantiv, wird es auch dann kleingeschrieben, wenn es Bestandteil eines vollständigen Satzes ist. Handelt es sich bei dem Text um eine Überschrift, entfällt der Schlusspunkt.
Beispiele
- Traumsommer – am Wochenende ist mit hohen Temperaturen zu rechnen
- Viele Flüchtlinge – es fehlt an geeigneten Unterkünften