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RechtschreibregelnRechtschreibungZeichensetzung

Kommasetzung bei mehrteiligen Orts- und Wohnungsangaben

Regel

Mehrteilige Orts- und Wohnungsangaben, die keine Präposition enthalten, gelten grammatisch als Aufzählung und werden durch Kommas gegliedert.

Beispiel

  • Die Anwaltskanzlei befindet sich in Mainz, Rheinallee 10, 5. Stock.

Werden solche Angaben jeweils durch eine Präposition angeschlossen, entfällt das Komma.

Beispiel

  • Die Anwaltskanzlei befindet sich in Mainz in der Rheinallee 10.  

Wird der Satz nach der mehrteiligen Wohnungs- und Ortsangabe weitergeführt, kann sie grammatisch entweder als Aufzählung (1) oder als Einschub (2) angesehen werden. Demzufolge ist es den Schreibenden freigestellt, das letzte Komma vor der Weiterführung des Satzes zu setzen.

Beispiele

  • (1) Die Anwaltskanzlei ist nach Mainz, Rheinallee 10, 5. Stock umgezogen.

  • (2) Die Anwaltskanzlei ist nach Mainz, Rheinallee 10, 5. Stock, umgezogen.
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