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RechtschreibregelnRechtschreibungZeichensetzung

Kommasetzung bei nachgestellten Zusätzen

Regel

Das Komma trennt nachgestellte Zusätze ab. Dies gilt für

a) nachgestellte Beisätze (= Appositionen)

Beispiel

  • Das ist Frau Meyer, meine Kollegin.

Sonderfall

Eingeschobene Beisätze¹ werden von Kommas eingeschlossen.

Beispiel

  • Darf ich Ihnen Frau Meyer, meine Kollegin, vorstellen?

b) nachgestellte Erläuterungen

Beispiel

  • Es gibt vier Jahreszeiten, nämlich Frühling, Sommer, Herbst und Winter.

Sonderfall

Eingeschobene Erläuterungen² werden von Kommas eingeschlossen.

Beispiel

  • Auf der Ausstellung waren viele Maschinenhersteller, insbesondere italienische, vertreten³.

¹ Nachgestellte und eingeschobene Beisätze weisen grundsätzlich denselben Kasus auf wie das Substantiv bzw. Pronomen, das sie näher erläutern.
² Nachgestellte und eingeschobene Erläuterungen werden häufig durch Konnektoren wie
insbesondere, und zwar, z. B., vor allem und nämlich eingeleitet.
³ Steht die Erläuterung jedoch zwischen Adjektiv und Substantiv (i) oder zwischen Verb und Hilfsverb (ii), entfällt das schließende Komma, z. B. (i) Das Ägyptische Museum Kairo zeigt wertvolle, insbesondere im Nildelta aufgefundene Grabbeigaben. (ii) Die Seniorin übersiedelte in ein Altersheim, nachdem sie ihren Haushalt aufgegeben, das heißt alles verkauft hatte.

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