bewusstmachen (im übertr. Sinne)
Schreibweisen entsprechend des amtlichen Regelwerkes der deutschen Rechtschreibung (amtl. Rw.) sowie die Empfehlungen der Nachrichtenagenturen, des Dudens und des Wahrigs zum Umgang mit den dort angegebenen Variantenschreibungen.
o.V. = ohne Variante, o. E. = ohne Empfehlung
Agentur bewusstmachen (im übertr. Sinne)
Duden bewusst machen (im übertr. Sinne)
Wahrig bewusstmachen (im übertr. Sinne)
amtl. Rw. jmdm. etw. bewusst machen, jmdm. etw. bewusstmachen; sich etw. bewusst machen, sich etw. bewusstmachen (im übertr. Sinne)
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Verbindungen aus Adjektiv + Verb