übelgesinnt
Schreibweisen entsprechend des amtlichen Regelwerkes der deutschen Rechtschreibung (amtl. Rw.) sowie die Empfehlungen der Nachrichtenagenturen, des Dudens und des Wahrigs zum Umgang mit den dort angegebenen Variantenschreibungen.
o.V. = ohne Variante, o. E. = ohne Empfehlung
Agentur übelgesinnt
Duden übel gesinnt
Wahrig übelgesinnt
amtl. Rw. übel gesinnt, übelgesinnt
Regel zu Ihrem Suchbegriff
Verbindungen aus Adjektiv + Partizip