Schreibweisen entsprechend des amtlichen Regelwerkes der deutschen Rechtschreibung (amtl. Rw.) sowie die Empfehlungen der Nachrichtenagenturen, des Dudens und des Wahrigs zum Umgang mit den dort angegebenen Variantenschreibungen.
o.V. = ohne Variante, o. E. = ohne Empfehlung
Agentur bewusstmachen (im übertr. Sinne)
Duden bewusst machen (im übertr. Sinne)
Wahrig bewusstmachen (im übertr. Sinne)
amtl. Rw. jmdm. etw. bewusst machen, jmdm. etw. bewusstmachen; sich etw. bewusst machen, sich etw. bewusstmachen (im übertr. Sinne)
Regel zu Ihrem Suchbegriff
Verbindungen aus Adjektiv + Verb
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