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Getrennt- und ZusammenschreibungRechtschreibregelnRechtschreibung

Verbindungen aus Adjektiv und Verb

Die Getrennt- und Zusammenschreibung von Verbindungen aus Adjektiv und Verb ist auch nach Umsetzung der Orthografiereform von zahlreichen Sonderregelungen belastet und stellt die Schreibenden vor besondere Schwierigkeiten.

 

Regel

Verbindungen aus einfachem Adjektiv¹ und Verb können sowohl getrennt als auch zusammengeschrieben werden, wenn das einfache Adjektiv eine Eigenschaft beschreibt, die als Ergebnis der vorangegangenen Tätigkeit anzusehen ist.

Beispiele

  • Getränke im Kühlschrank kalt stellenkaltstellen
  • sich die Hände mit Ruß schwarz malenschwarzmalen
  • Geschirr kaputt machenkaputtmachen

Wenn Verbindungen aus einfachem Adjektiv und Verb jedoch in einer neuen und  zugleich übertragenen Bedeutung auftreten, müssen sie zusammengeschrieben werden.

Beispiele

  • einen politischen Gegner kaltstellen (im Sinne von: politisch ausschalten)
  • in einer Angelegenheit schwarzmalen  (im Sinne von: etwas negativ bewerten)
  • sich kauputtmachen (im Sinne von: sich aufreiben)

In den übrigen Fällen wird getrennt geschrieben. Hierzu zählen insbesondere zusammengesetzte Adjektive (1), erweiterte Adjektive (2) und abgeleitete Adjektive (3).

Beispiele

(1)

  • hellgrün streichen
  • dingfest machen

(2)

(3)

  • dreckig (Ableitung von: Dreck) machen
  • farbig (Ableitung von: Farbe) gestalten 



¹ Im Gegensatz zu komplexen Adjektiven sind einfache Adjektive weder zusammengesetzt noch gesteigert oder erweitert.

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