Datenspeicherung: Bundestag zieht Gesetz durch
— Der Bundestag hat gegen extreme Widerstände das Gesetz zur Vorratdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten verabschiedet.Damit werden Telefon- und Internetdaten von Telekommunikationsunternehmen künftig ein halbes Jahr lang für die Sicherheitsbehörden aufbewahrt. Heute steht schon fest, dass das Gesetz vor den Gerichten landet. Unter anderem hat der frühere FDP-Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch Verfassungsklage angekündigt. Auch der Deutsche Journalistenverband prüft eine Verfassungsklage.
Das Gesetz betrifft vor allem auch sensible Berufe wie den der Journalisten. Die Medien hatten aber erst sehr spät reagiert und erst in den letzten Tagen kritisch berichtet. Heute schreibt DPA im Nachgang: „Hermann Bachmaier, langjähriger rechtspolitischer Sprecher der
SPD-Bundestagfraktion und heute Rechtsanwalt in Crailsheim, stellte dem Gesetz ein schlechtes Zeugnis aus. «Geheimnisverrat per Gesetz» sei das, schrieb er in einem Gastbeitrag für die «Süddeutsche Zeitung». Es sei «nicht zu erkennen, dass eine zwingende Notwendigkeit dafür besteht, das Zeugnisverweigerungsrecht – immerhin ein wichtiger Garant eines kultivierten, rechtsstaatlichen Strafverfahrens – so drastisch aufzuweichen und ganze Berufsgruppen zu verunsichern».“
Die Agentur zitiert den Direktor am Max-Planck-Instituts für ausländisches und
internationales Strafrecht in Freiburg, Hans-Jörg Albrecht. „Das eigentliche Problem sei die Speicherung der Daten selbst. Das Gesetz erfasse die ganze Bevölkerung und störe damit die Privatsphäre ohne einen Tatverdacht. «Es ist übrigens interessant, dass etwas Vergleichbares bisher nicht einmal in den USA eingeführt wurde.»“
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