Zeugnisverweigerungsrecht: Recht eines Journalisten, seine Quellen nicht zu nennen, selbst wenn es zu Auseinandersetzungen vor Gericht kommt. Das Z. gilt als Wesenvoraussetzung für kritischen und beherzten Journalismus, da es Informanten schützt.
Kategorie Journalismus
« Zurück zur Übersicht