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Groß- und KleinschreibungRechtschreibregelnRechtschreibung

Groß- und Kleinschreibung von Interjektionen und Adverbien

Regel

In manchen Kontexten lässt sich grammatikalisch nicht zweifelsfrei klären, ob Adverbien und Interjektionen substantivischen Charakter haben. In diesen Fällen bleibt es den Schreibenden überlassen, groß- oder kleinzuschreiben. 

Beispiele

  • Von der Situation überwältigt, hat er Ja gestammelt.
    Von der Situation überwältigt, hat er ja gestammelt.
  • Für Ihre Unterstützung möchten wir Ihnen herzlich Danke sagen.
    Für Ihre Unterstützung möchten wir Ihnen herzlich danke sagen.
  • Vor Freude haben sie Hurra gerufen!
    Vor Freude haben sie hurra gerufen!
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