Kommasetzung bei mehrteiligen Datumsangaben
Regel
Die Bestandteile von mehrteiligen Datumsangaben werden durch Kommas getrennt. Da sie grammatisch als Aufzählungen oder als Einschübe angesehen werden können, ist es den Schreibenden freigestellt, das letzte Komma vor der Weiterführung des Satzes zu setzen.
Beispiel
- Die Sitzung findet am Montag, dem 6. Dezember 2004, [um] 14 Uhr(,) im Mainzer Rathaus statt.