jemanden schuldig sprechen
Schreibweisen entsprechend des amtlichen Regelwerkes der deutschen Rechtschreibung (amtl. Rw.) sowie die Empfehlungen der Nachrichtenagenturen, des Dudens und des Wahrigs zum Umgang mit den dort angegebenen Variantenschreibungen.
o.V. = ohne Variante, o. E. = ohne Empfehlung
Agentur jmdn. schuldig sprechen
Duden jmdn. schuldig sprechen
Wahrig jmdn. schuldigsprechen
amtl. Rw. jmdn. schuldig sprechen, jmdn. schuldigsprechen