totgeglaubt
Schreibweisen entsprechend des amtlichen Regelwerkes der deutschen Rechtschreibung (amtl. Rw.) sowie die Empfehlungen der Nachrichtenagenturen, des Dudens und des Wahrigs zum Umgang mit den dort angegebenen Variantenschreibungen.
- V. = ohne Variante, o. E. = ohne Empfehlung
Agentur totgeglaubt
Duden tot geglaubt
Wahrig totgeglaubt
amtl. Rw. tot geglaubt, totgeglaubt
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