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totgeglaubt

Schreibweisen entsprechend des amtlichen Regelwerkes der deutschen Rechtschreibung (amtl. Rw.) sowie die Empfehlungen der Nachrichtenagenturen, des Dudens und des Wahrigs zum Umgang mit den dort angegebenen Variantenschreibungen.

  1. V. = ohne Variante, o. E. = ohne Empfehlung

 

Agentur totgeglaubt

Duden tot geglaubt

Wahrig totgeglaubt

amtl. Rw. tot geglaubt, totgeglaubt

 

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