zuschulden, zu Schulden

Schreibweisen entsprechend des amtlichen Regelwerkes der deutschen Rechtschreibung (amtl. Rw.) sowie die Empfehlungen der Nachrichtenagenturen, des Dudens und des Wahrigs zum Umgang mit den dort angegebenen Variantenschreibungen.

o.V. = ohne Variante, o. E. = ohne Empfehlung

 

Agentur zuschulden

Duden zuschulden

Wahrig zuschulden

amtl. Rw. zuschulden, zu Schulden

 

Regel zu Ihrem Suchbegriff

Getrennt- und Zusammenschreibung sowie Groß- und Kleinschreibung von Substantiven in mehrteiligen Adverbien

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