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Laut-Buchstaben-ZuordnungRechtschreibregelnRechtschreibung

Schreibweise von aufwendig – aufwändig

Die folgende Regel behandelt eine Einzelfallentscheidung.

 

Regel

Die bisherige Schreibweise aufwendig, die sich an dem Verb aufwenden orientiert, bleibt auch nach Umsetzung der Orthografiereform zulässig.

In Anlehnung an das Substantiv Aufwand darf das Adjektiv nunmehr auch mit ä geschrieben werden, also aufwändig.

Die Bedeutung der beiden Schreibvarianten ist identisch.

Beispiel

  • Eine aufwändige – aufwendige Renovierung ist erforderlich.

Zu beachten ist, dass die Substantive Aufwendung (1) und Einwendung (2) keine Varianten haben, sondern unverändert jeweils mit e geschrieben werden müssen.

Beispiele

  • (1) Die finanzielle Aufwendung für das Projekt fiel höher aus als geplant.
  • (2) Seine Einwendungen fanden keine Beachtung.
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