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Laut-Buchstaben-ZuordnungRechtschreibregelnRechtschreibung

Variantenschreibweise von selbstständig – selbständig

Die folgende Regel behandelt eine Einzelfallentscheidung.

 

Regel

Als Vorderglied von Zusammensetzungen tritt gewöhnlich selbst- und nicht selb- auf, z. B. selbstbezogen, selbstgerecht, selbstverständlich. Nur bei der Schreibweise von selbständig hatte man – aus Gründen der Ausspracheerleichterung – eine Ausnahme von dieser Regelung gemacht. Die alte Schreibweise selbständig bleibt auch nach Umsetzung der Orthografiereform richtig.

Als Variante neu zugelassen wurde die Schreibweise selbstständig, die der regulären Wortbildung entspricht.

Beispiele

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