Variantenschreibweise von selbstständig – selbständig
Die folgende Regel behandelt eine Einzelfallentscheidung.
Regel
Als Vorderglied von Zusammensetzungen tritt gewöhnlich selbst- und nicht selb- auf, z. B. selbstbezogen, selbstgerecht, selbstverständlich. Nur bei der Schreibweise von selbständig hatte man – aus Gründen der Ausspracheerleichterung – eine Ausnahme von dieser Regelung gemacht. Die alte Schreibweise selbständig bleibt auch nach Umsetzung der Orthografiereform richtig.
Als Variante neu zugelassen wurde die Schreibweise selbstständig, die der regulären Wortbildung entspricht.
Beispiele
- unselbständig — unselbstständig
- Selbständigkeit — Selbstständigkeit
- Unselbständigkeit — Unselbstständigkeit