ss-/ß-Regelung
Im Zuge der Orthografiereform wurde die Verwendung des Buchstabens ß (Eszett) neu geregelt.
Regel
Nach einem kurz gesprochenem Selbstlaut (a, e, i, o, u) steht ss.
Beispiele
- Hass
- Kuss
- Schloss
Nach einem lang gesprochenem Selbstlaut (a, e, i, o, u) folgt unverändert ß.
Beispiele
- Buße
- Maßband
- Muße
Nach einem Zwielaut (= Verbindung zweier verschiedener Vokale: ai, au, äu, ei, eu, oi) wird ebenfalls weiterhin ß verwendet.
Beispiele
- außen
- gießen
- weiß
! Die Schreibweise der Wörter mit einfachem s bleibt unverändert.
Beispiele
- Ananas, Apfelmus, Omnibus
- das (als Artikel, z. B. das Auto, das Buch, das Schiff)
- das (als Relativpronomen, z. B. Ein Buch, das [= welches] mir gefällt, …)
ACHTUNG
Der „Rat für deutsche Rechtschreibung“ hat in einigen Bereichen des „Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung“ Änderungen vorgenommen. Diese sind im Juni 2017 in Kraft getreten und verbindlich in den Bereichen, für die der Staat hinsichtlich der Rechtschreibung Regelungskompetenz besitzt, also Schulen und Behörden.
Die Sprachwissenschaftlerin Lisa Walgenbach fasst die Änderungen hier zusammen:
Zulassung des Großbuchstabens ẞ neben SS
Soll ein Wort mit Eszett (ß) in Großbuchstaben geschrieben werden, ist dieses entweder durch Doppel-S (SS) oder den Großbuchstaben ẞ zu ersetzen,
z. B. Straße – STRASSE – STRAẞE.
Mit der Kodierung des Großbuchstabens für ß in ISO und Unicode im Jahre 2008
und dessen Bereitstellung in gängigen Computerschriften wie Arial, Courier New und Times New Roman wurden die technischen Voraussetzungen für den Großbuchstaben ẞ geschaffen. Dieser hat in Unicode den Zeichencode 1E9E und kann mit der Tastenkombination „1E9E Alt-C“ erzeugt werden.