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Groß- und KleinschreibungRechtschreibregelnRechtschreibung

Verbindungen mit recht/Recht bzw. unrecht/Unrecht

Im Deutschen gibt es eine Vielzahl von Verbindungen mit den Bestandteilen recht/Recht bzw. unrecht/Unrecht. Ihre Groß- und Kleinschreibung bereitet den Schreibenden oftmals Schwierigkeiten, nicht zuletzt, weil das neue amtliche Regelwerk, das seit dem 1. August 2007 für Schulen und Behörden verbindlich ist, hierzu viele Varianten zulässt.

Regel

Die Frage der Groß- oder Kleinschreibung lässt sich zuverlässig klären, wenn man bestimmt, ob es sich bei dem Bestandteil recht bzw. Recht in der jeweiligen Verbindung um ein Adjektiv, ein Adverb oder ein Substantiv handelt. Dabei erweist es sich als hilfreich, folgende Unterscheidung vorzunehmen:

Kleinschreibung gilt, wenn recht als attributives Adjektiv, also als Beifügung zu einem Substantiv
verwendet wird (1), in festen Verbindungen mit dem Verb sein als Adjektiv gebraucht wird
(2), ein Adjektiv oder ein Verb näher bestimmt und somit als Adverb fungiert (3), in dem Wortpaar recht und billig auftritt. Dieses kann nur prädikativ, also in Verbindung mit sein, bleiben, werden verwendet werden (4).

Beispiele

(1)

  • die rechte Schulter
  • der rechte Winkel

(2)

  • Das ist mir recht.

(3)

  • Sie ist recht hübsch.
  • Das hat er recht gemacht.

(4)

  • Es war recht und billig, dir ein Lob auszusprechen.

Großschreibung gilt für das Substantiv das Recht (1), die Substantivierung der, die, das Rechte
(2) das Substantiv Recht, das in festen Verbindungen als Adverb auftritt und dabei seine Eigenständigkeit bewahrt hat (3).

Beispiele

(1)

  • mit/ohne Recht
  • Recht sprechen
  • von Rechts wegen
  • zu Recht bestehen

(2)

  • Der Schlag seiner Rechten hat ihn getroffen.
  • Sie dürfte die Rechte sein.
  • Mit diesem Geschenk habe ich das Rechte getroffen.

(3)

  • Er hat zu Recht (= berechtigterweise) einen Teil der Miete einbehalten.

Groß- und Kleinschreibung ist zulässig, wenn Recht/recht in Verbindung mit den Verben behalten, bekommen, geben, haben, tun vorkommt und sowohl ein Substantiv als auch ein Adjektiv ist.

Beispiele

  • Er hat Recht behalten.
    Er hat recht behalten.
  • Ich hoffe, dass sie in dem Verfahren Recht bekommt.
    Ich hoffe, dass sie in dem Verfahren recht bekommt.
  • Ich gebe ihm Recht.
    Ich gebe ihm recht.
  • Sie hat in der Angelegenheit Recht.
    Sie hat in der Angelegenheit recht.
  • Ich musste mir eingestehen, dass er Recht hat.
    Ich musste mir eingestehen, dass er recht hat.
  • Er hat Recht daran getan, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
    Er hat recht daran getan, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

 Die Groß- und Kleinschreibung der Verbindungen mit unrecht bzw. Unrecht   
 richtet sich nach den oben erläuterten Regeln.

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