Albtraum/Alptraum und Albdrücken/Alpdrücken
Die folgende Regel behandelt eine Einzelfallentscheidung.
Regel
Vor der Umsetzung der Rechtschreibreform mussten die Komposita¹ Alptraum und Alpdrücken jeweils mit p geschrieben werden, obwohl sie sich sprachgeschichtlich von dem Wort Alb (= geisterhaftes Wesen, unterirdischer Naturgeist) und nicht von Alp (= Bergweide) ableiten.
Die Rechtschreibreform hat dafür gesorgt, dass die Komposita Alptraum und Alpdrücken – sprachgeschichtlich korrekt – nunmehr jeweils mit b geschrieben werden, also Albtraum und Albdrücken. Die bisherigen Schreibungen Alptraum und Alpdrücken bleiben als Nebenformen zulässig.
¹ Kompositum (= zusammengesetztes Wort)