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Der Blick hinter die Kulissen – Die Welt der Medien

Laut-Buchstaben-ZuordnungRechtschreibregelnRechtschreibungZweifelsfälle

Albtraum/Alptraum und Albdrücken/Alpdrücken

Die folgende Regel behandelt eine Einzelfallentscheidung.

Regel

Vor der Umsetzung der Rechtschreibreform mussten die Komposita¹ Alptraum und Alpdrücken jeweils mit p geschrieben werden, obwohl sie sich sprachgeschichtlich von dem Wort Alb (= geisterhaftes Wesen, unterirdischer Naturgeist) und nicht von Alp (= Bergweide) ableiten.

Die Rechtschreibreform hat dafür gesorgt, dass die Komposita Alptraum und Alpdrücken – sprachgeschichtlich korrekt – nunmehr jeweils mit b geschrieben werden, also Albtraum und Albdrücken. Die bisherigen Schreibungen Alptraum und Alpdrücken bleiben als Nebenformen zulässig.


¹ Kompositum (= zusammengesetztes Wort)

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