schwerbeschädigt

Schreibweisen entsprechend des amtlichen Regelwerkes der deutschen Rechtschreibung (amtl. Rw.) sowie die Empfehlungen der Nachrichtenagenturen, des Dudens und des Wahrigs zum Umgang mit den dort angegebenen Variantenschreibungen.

o. V. = ohne Variante, o. E. = ohne Empfehlung

Agentur schwerbeschädigt

Wahrig schwerbeschädigt

amtl. Rw. schwer beschädigt, schwerbeschädigt (durch körperl. Behinderung dauerhaft eingeschränkt)

 

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