schwerbeschädigt
Schreibweisen entsprechend des amtlichen Regelwerkes der deutschen Rechtschreibung (amtl. Rw.) sowie die Empfehlungen der Nachrichtenagenturen, des Dudens und des Wahrigs zum Umgang mit den dort angegebenen Variantenschreibungen.
o. V. = ohne Variante, o. E. = ohne Empfehlung
Agentur schwerbeschädigt
Wahrig schwerbeschädigt
amtl. Rw. schwer beschädigt, schwerbeschädigt (durch körperl. Behinderung dauerhaft eingeschränkt)