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Der Blick hinter die Kulissen – Die Welt der Medien

Probleme der Kapitalbesteuerung

IV.2. Anlegerwunsch: Kapitalflucht

 

IV.2.1.      Kapitalflucht zur zeitlichen Verschiebung der Steuerleistung

Die Zinsabschlagsteuer ist eine Zahlstellensteuer. D.h., in dem Moment, in dem die Zinsen einer Anlage ausgezahlt werden, muß die Steuer von der Zahlstelle einbehalten und an kurz darauf das zuständige Finanzamt abgeführt werden. Zinserträge, die nicht am Jahresende und somit zeitlich in etwa mit der Einkommensteuererklärung besteuert werden, fließen dem Anleger im laufenden Geschäftsjahr um 30 Prozent geschmälert zu. Für die Betroffenen der Zinsabschlagsteuer sind dies nicht unerhebliche negative Einschränkungen, die sie damit in Kauf nehmen müssen. Ihnen geht der Vorteil des Zinseszinses verloren.

Ein Beispiel: Ein Kapitalanleger wählt einen Anlageform, bei der sein Kapital in Höhe von 500.000 Mark mit 10 Prozent verzinst wird. Die Anlage endet nach drei Monaten. Er erhält 50.000 Mark Zinsen, wovon der Fiskus 15.000 Mark einbehält. Ohne Zinsabschlag, bei Wiederholung der Anlage über das Jahr (also insgesamt viermal) hätte er Zinseinkünfte von 232.050 Mark. Behielte der Fiskus am Jahresende 30 Prozent Zinssteuern ein, so verblieben dem Anleger 162.435 Mark. Da der Fiskus jedoch jedesmal 30 Prozent der Zinsen einbehält verbleiben dem Anleger noch rund 153.000 Mark. Der Zinseszins-Effekt von 9.435 Mark geht demnach verloren. Es wird deutlich, daß der Steuerehrliche (und ökonomisch Denkende) darauf bedacht ist, den Zinsabschlag möglichst erst mit der Einkommensteuererklärung zu entrichten. Die einzigen Möglichkeiten, die ihm dabei verbleiben sind zum einen Anlagen zu wählen, deren Zinsen in zeitlicher Nähe zur Einkommenssteuererklärung gutgeschrieben werden – oder aber die Flucht ins Ausland.

Beachtlich ist dabei, daß diese Einschränkung ökonomischer Vernunft selbst von öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht akzeptiert wird, und sie ihr Kapital ins Ausland verlagern. Zu diesen Anstalten zählt beispielsweise die Landesversicherungsanstalt, die ihr Finanzmittel nach Luxemburg transferiert hat, um den Zinseszins-Effekt zu nutzen. Es sind demnach nicht nur vermögende Privatkunden oder Unternehmen, die es z.B. nach Luxemburg zieht, damit sie ihre Zinseinkünfte erst mit der Einkommensteuererklärung abführen müssen. Dabei liegt die Besteuerung dann bei weit über 30 Prozent – maximal bei 53 Prozent.

Eine andere Möglichkeit bestünde darin, Zinseinkünfte umgerechnet auf das Einkommen nur bis zu einer Besteuerung von 30 Prozent anzugeben und die restlichen Zinseinkünfte zu verschweigen. Dies wäre dann Steuerhinterziehung, die nur schwerlich aufgedeckt werden könnte; genauso wenig wie die Steuerflucht.

 

IV.2.2.      Kapitalflucht als Mittel zur Steuerflucht

Die letzte Möglichkeit für Kapitaleigner steuerfrei auszugehen besteht in der Steuerflucht. Von ihr wurde erheblich Gebrauch gemacht, allerdings nicht in dem Maße, wie es in der Presse oftmals dargestellt wurde. Wie bereits erörtert wurde, konnten größere Störungen des Kapitalmarktes im Fall der Zast vermieden werden, dennoch – der Kapitalabfluß war enorm.

Nicht zuletzt aufgrund der unzweideutigen Marketingkonzepte der Banken. Ihre Angebote, das Geld ihrer aktuelle und potentiellen Kunden problemlos ins Ausland zu transferieren, waren allzu verlockend und wurde daher gerne angenommen.

Abgewickelt wurden und werden diese Geschäfte meist über die ausländische Tochtergesellschaften der deutschen Kreditinstitute. Für die deutschen Großbanken sind es bezogen auf Luxemburg die Deutsche Bank Luxembourg (S.A.), die Dresdner Bank Luxembourg (SA), die Commerzbank International (SA) – CISAL -, die Vereinsbank International S.A., Luxembourg sowie die H.C.M. Hypo Capital Management Luxembourg S.A., Luxemburg.[82] Alle mit den Banken verbundenen Unternehmen haben 1993 deutliche Gewinnzuwächse erzielt. Grund dafür ist sicher nicht nur der deutsche Kapitalabfluß, jedoch hat er eine bedeutende Rolle für diese Entwicklung gespielt.

Kunden, die ihrer Bank nicht trauen, wählen den klassischen Weg der Steuerflucht und bringen ihr Geld selber über die Grenze. Beliebtes Ziel ist hierbei auch Österreich. Genauer gesagt das Kleinwalsertal. Angenehm wird hierbei der Urlaub mit der Steuerflucht verbunden. Hohe Milliardenbeträge fließen jährlich von Deutschland nach Österreich, um den Zinsabschlag zu umgehen. Bei der Raiffeisenbank Kleinwalsertal alleine haben die Anleger 1993 (zu über 90 Prozent Deutsche) 700 Millionen Mark transferiert.[83]

Vorab Informationen zur Steuerflucht per Aktenkoffer erhielten Interessenten im Capital.[84] Neben Österreich wurden Luxemburg, die Schweiz, Belgien, Liechtenstein, Mallorca und Dänemark als Steuerparadiese angepriesen. Kriterium: Nahe gelegene Urlaubsziele für Deutsche. Gratis dabei natürlich gute Reiserouten und Kontaktadressen mit Namen der Berater behilflicher Banken.

Gesamtwirtschaftlich gesehen ist die Steuerflucht natürlich die schädlichste Form der Steuerumgehung. Zum einen vermindern sich natürlich für den Staat die Steuereinnahmen aus dem Zinsabschlag, zum anderen kann es bei längerfristig abfließendem Kapital zu erheblichen Störungen des heimischen Kapitalmarktes kommen.

 

 

IV.3. Bilanz nach einem Jahr Zinsabschlag

 

Neu entwickelte Geschäfte der Banken, die wiedergewonnene Attraktivität bereits bestehender Anlageformen und der Kapitalabfluß ins Ausland – aus welcher Motivation heraus auch immer – sorgten dafür, daß die Erwartungen der Zinsbesteuerung aus fiskalischer Sicht nicht erfüllt wurden.

Das Bruttoaufkommen aus dem Zinsabschlag betrug 1993 11 Milliarden, wobei sich der Fiskus eine Summe von 24 Milliarden Mark erhofft hatte. Damit wurden etwa 47,5 Milliarden Mark deutscher Zinseinkünfte erfaßt. Die Besteuerungslücke betrug 30 bis 40 Milliarden Mark. Die Gründe beruhten hier laut Deutsche Bundesbank „auf einer Kumulation verständlicher Schätzirrtümer“.[85] Bereits das Bundesverfassungsgericht hatte große Schwierigkeiten, die Höhe der Steuerhinterziehung prozentual zu ermitteln. Freibeträge etc. machen es nahezu unmöglich, genaue Daten zu ermitteln. Es übernahm daher die Ergebnisse des Bundesrechnungshofes, wonach – je nach Finanzamt – die Deklarierungsquote zwischen 3.7 v.H. und 47,7 v.H. gelegen habe. Demnach konnten sicher die Steuermehreinnahmen nicht einmal annäherungsweise ermittelt werden.

Weiterhin gab es – wie bereits bei der Quellensteuer – erhebliche Ausweichreaktionen der inländischen Anleger, um sich dem neuen Zinsabschlag zu entziehen. Dies geschah zum einen über den Erwerb von ausländischen und vor allem Luxemburger Investmentzertifikate.

Ausländische Investmentzertifikate wurden von Juni 1991 bis November 1993 in Höhe von 100 Milliarden Mark erworben.[86] Auch wenn bereits vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein leichter Trend in diese Richtung zu erkennen ist, so wurden doch Vierfünftel dieses Betrags erst nach dem 27. Juni 1991 erworben. Vor allem ab Mitte 192 bis Anfang 1994 boomte die Nachfrage nach ausländischen Investmentzertifikaten, bis sie sich endgültig wieder einpendelte.

 

Außerdem werden einige Anleger den Zinsabschlag als endgütige Steuer aufgefasst haben. Dies ist ein zentrales Problem, daß auch im Vorfeld sehr kontrovers diskutiert wurde. Verantwortlich für die mögliche Steuerumgehung ist unbestritten der Bankenerlaß, da durch ihn für die Finanzämter in der Regel nicht kontrollierbar ist, wie hoch die jeweiligen Einkommen aus Kapitalerträgen insgesamt sind.

Viele Anleger nutzten jedoch auch die Freistellungsaufträge bzw. Nichtveranlagungsbescheinigungen, um so von der Besteuerung ausgenommen zu werden. Vor allem durch Vermögensübertragungen an Kinder wurde dies umgesetzt. Zudem sank auf dem Kapitalmarkt die Durchschnittsrendite des Geldvermögens seit der Vorlage des Gesetzentwurfs merklich.

Die erheblichen Ausfälle konnten jedoch zu Teilen kompensiert werden, da die Einnahmen durch die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer um insgesamt sechs Milliarden Mark (vier/zwei Milliarden) übertroffen wurden. Dennoch kam die Deutsche Bundesbank zu folgendem Urteil:

„Gleichwohl dürfte sich die Erwartung des Gesetzgebers kaum erfüllen, daß die Neuregelung der Zinsbesteuerung letztlich – daß heißt nach Berücksichtigung der Anrechnungseffekte im Rahmen der späteren Veranlagung – spürbare Mehreinnahmen für den Fiskus mit sich bringen wird.“[87].

Trotz des verzehnfachten Sparerfreibetrages konnte das Zinsabschlaggesetz den Bürger nicht zu einem Mehr an Steuerehrlichkeit bewegen. Es kann davon ausgegangen werden, daß Kapitaleinkünfte erneut nicht deklariert wurden, oder aber die Besteuerung umgangen wurde. Dies liegt nicht zuletzt daran, daß das Verständnis in der Bevölkerung fehlt, bereits einmal versteuertes Einkommen wiederholt zu besteuern. Somit fehlt jegliches Unrechtsbewußtsein. Das ifo urteilt in diesem Zusammenhang: „Sofern Kapitaleinkünfte weiter nicht angegeben werden, polarisiert sich die Forderung nach mehr Gleichmäßigkeit der Besteuerung von Kapitaleinkünften immer noch zwischen den Steuerehrlichen und -unehrlichen. Als Folge bleibt der Staat im Endeffekt wegen der Hinterzieher fiskalisch als Verlierer auf der Strecke.“[88]

Deutsche Anleger reagierten auf die neue Zinsbesteuerung mit erheblichen Portfolioverschiebungen, vor allem über das Ausland. Wertpapierdepots wurden ins Ausland verlagert; Bankeinlagen wurden auf den DM-Euromarkt transferiert. Der Kapitalabfluß im langfristigen Kapitalverkehr bei ausländische Wertpapieranlagen betrug 70.378 Millionen Mark 1992 und 40.320 Millionen Mark 1993. Hauptanlageplatz war dabei Luxemburg. 1992 flossen dort alleine 63.118 Millionen und 1993 noch 15.687 Millionen Mark hin.[89]

Es kam dabei auch zur Liquidierung inländischer Geldanlagen, um das Bargeld „auf Konten bei dort [im Ausland] ansässigen Banken einzuzahlen oder dort neue Wertpapierdepots zu eröffnen“.[90] Wie die Deutsche Bundesbank berichtet, jedoch auch aus einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der Bremer Landesbank zu erfahren war[91], wurden diese Kapitalbewegungen sehr schnell kompensiert. Das im Ausland angelegte Kapital wurde von den dortigen Gesellschaften[92] dazu verwand, die Finanzmittel wieder in Deutschland zu reinvestierten. Ein Effekt, der sich mit der steuerlichen Befreiung von Steuerausländern erklären läßt. Es konnte also diesmal nicht von einer hohen Netto-Kapitalflucht gesprochen werden. „Per Saldo hatte der deutsche Markt in den letzten beiden Jahren sogar Zuflüsse aus dem Ausland in neuen Rekordbeträgen zu verzeichnen.“

 

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Über die Depotverlagerungen ins Ausland können keine genauen Angaben gemacht werden Sie fanden auf jeden Fall nicht nur über Luxemburg, sondern ebenso über die Schweiz und Österreich statt. Im Vergleich zu den Kapitalverschiebungen durch Luxemburger Investmentzertifikate und Anlagen am DM-Euromarkt, spielten diese Verlagerungen jedoch eine untergeordnete Rolle. Zwar wurde durch die über ausländische Finanzplätze geleiteten Wertpapierkäufe im Inland die „wahre“ Auslandsnachfrage überzeichnet, wodurch es zu leichten Verzerrungen im Zahlenbild der grenzüberschreitenden Kapitalverkehrstransaktionen kam. Dennoch vermutet die Deutsche Bundesbank, „daß diese ‚unechten‘ Auslandskäufe die ‚wahren‘ Entwicklungstendenzen im Portfolioverhalten mit dem Ausland zwar verstärkt aber nicht dominiert haben.“

Die skizzierten Folgen der Zast zeigen, daß es im Gegensatz zur Quellensteuer zu keinen größeren Erschütterungen des deutschen Kapitalmarktes gekommen ist. Das liegt nicht zuletzt an den, durch die deutschen Banken getätigten, Kapitalrückflüsse. Insgesamt werden im Zeitraum Juni 1991 bis November 1993 105 Milliarden Mark von Luxemburg an den deutschen Anleihenmarkt investiert, was in etwa dem Nettoabfluß von deutschen Anlegern (100 Milliarden) nach Luxemburg entspricht.

Ebenfalls bemerkenswert sind in diesem Zusammenhang die veränderten Wertpapierkäufe Luxemburger Fondsgesellschaften. Waren es zuvor primär börsennotierte Bundeswertpapiere, die risikolos waren und eine hohe Liquidität gewährleisteten, so verschob sich das Gewicht zugunsten von Bankschuldverschreibungen. Die deutsche Bundesbank geht davon aus, daß es sich hierbei „im wesentlichen um Käufe der Luxemburger Investmentfonds deutscher Banken handelt“. Auf diese Weise wurden inländische Spargelder ins deutsche Bankensystem zurückgeschleust, und damit den Refinanzierungsbedürfnissen der Mutterbanken Rechnung getragen. Der Anleger konnte so die Zinsabschlagsteuer über das Ausland umgehen, die Banken hatte keine Liquiditätseinbußen. Verlierer ist der Fiskus alleine.

 

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