Journalismusausbildung.de

Der Blick hinter die Kulissen – Die Welt der Medien

Probleme der Kapitalbesteuerung

I.2.      Steuerhinterziehung als Auslöser politischer Eingriffe

Steuern dienen der Bedarfsdeckung des Staates. Um seinen allgemeinen, letztlich dem Gemeinwohl dienlichen Aufgaben nachzukommen, benötigt er Finanzmittel. Die Steuer ist dabei in heutiger Zeit die Haupteinnahmequelle. Das Wesen der Steuer „liegt in dem Zwangscharakter der Abgaben und in dem Fehlen einer spezifischen Gegenleistung des Staates; Steuern sind Zwangsabgaben ohne spezielle Entgeltlichkeit[6]. Je nach Selbstverständnis des Staates werden die Steuern verwendet. Allgemein zur Finanzierung des Staatsapparates aber auch – wie im Falle Deutschlands – um den Rechts- und Sozialstaat zu garantieren.[7]

Steuern haben aber nicht nur fiskalische Zwecke, sondern können auch indirekt Wirkungen erzielen. Als aktuelles Beispiel sei die Verpackungssteuer genannt, deren Ziel nicht ein gewisses Steueraufkommen ist, sondern vielmehr die Vermeidung von Verpackungsmüll. Es ist eine Wirkungszwecksteuer. Weiterhin gibt es z.B. Verwendungszwecksteuern, wie etwa die Kraftfahrzeugsteuer zur Finanzierung des Verkehrsnetzes etc.

Allen Steuern gemein sind gewisse Besteuerungsgrundsätze, die der Staat immer wieder zu berücksichtigen hat (Abb. 1).

Abb.1    Prinzipien rationaler Steuerpolitik[8]

  1. Finanzpolitische Prinzipien
  2. Technische Effizienz, d.h. das Steuersystem soll einfach, transparent, ausreichend und anpassungsfähig sein.
  3. Ökonomische Effizienz, d.h., die Steuererträge sollen die Erfassungskosten   übersteigen.
  4. Ethische Prinzipien
  5. Allgemeingültigkeit und Gleichmäßigkeit (horizontale Gerechtigkeit).
  6. Verhältnismäßigkeit gemäß der Leistungsfähigkeit (vertikale Gerechtigkeit).
  7. Wirtschafts- und sozialpolitische Prinzipien.
  8. Allokative Neutralität, d.h. ein Minimum an steuerlichen Eingriffen in   Privatsphäre und Wettbewerb.
  9. Wirtschaftspolitische Zielkonformität im Hinblick auf stabilitäts-,   wachstumspolitische und distributive Absichten.

Bezogen auf die Wirksamkeit und Akzeptanz einer Steuer in der Öffentlichkeit sind vor allem die ethischen Prinzipien (horizontale und vertikale Gerechtigkeit) sowie die wirtschafts- und sozialpolitischen Prinzipien (allokative Neutralität und wirtschaftspolitische Zielkonformität) von Bedeutung. Prinzipiell wäre es denkbar, alle Einkommen wegzusteuern, wenn der Staat dafür seinerseits für die Versorgung der Bevölkerung aufkäme. Das Problem ist jedoch, wie bei allen Steuern, dem Bürger diese Steuerbelastung verständlich zu machen. Zeigt er sich einsichtig, wird er freiwillig die Steuer entrichten. Erkennt er den Sinn der Besteuerung nicht, so wird er versuchen, sich ihrer zu entziehen.

Es wird damit ein psychologisches Moment der Besteuerung angesprochen – die Steuermoral. Sie ist es, die dem Gesetzgeber indirekt die Grenze für eine effektive, also optimale Besteuerung vorgibt. Der Gesetzgeber ist demnach beraten, zwischen Minimal- und Maximalgrenze (Null bis 100 Prozent) der Besteuerung die optimale Steuerhöhe zu ermitteln. Dies gilt in bezug auf die gesamte Steuerlast, wie auch bei jeder einzelnen Steuer. „Die sogenannte ‚Steuermoral‘ galt früher nur für die Einkommensteuer als Problem, bei der die Mitwirkung des Steuerpflichtigen im Veranlagungsverfahren besonders sinnfällig in Erscheinung tritt.“[9] Nach dem Ersten Weltkrieg wuchs die Bedeutung der Steuermoral jedoch bei sämtlichen Steuern. Es wird insgesamt vermutet, je schlechter die wirtschaftliche Situation einer Volkswirtschaft ist, desto höher ist die Steuerhinterziehung (Abb. 2).[10]

 

(zeichnung einfügen)

 

Das Problem der Steuerhinterziehung ergibt sich aus dem Zwangscharakter der Besteuerung zum einen, zum anderen aus der Anonymität des Staates. Hinterzieht der Bürger Steuern, so hat er leicht das Gefühl, daß „eigentlich“ niemand geschädigt werde. Auch ist oftmals nicht ersichtlich, was mit den Steuergeldern geschieht. In materiellen, alltäglichen Dingen (in der Regel bei öffentlichen Gütern) wird häufig der Geldwert nicht gesehen, z.B. bei Straßen und Parkanlagen, eher bei den Einkommen der Politiker etc. Am bedeutsamsten jedoch erscheint die Plausibilität eines Gesetzes sowie die Höhe der Steuerbelastung, die von Land zu Land und Ära zu Ära unterschiedliche „Schwellenwerte“ annehmen kann.[11]

Paradebeispiel für das eben skizzierte Problem der Steuermoral ist genau die Kapitalbesteuerung. Nach Angaben des Bundesrechnungshofes[12] sind es weit über 50 Prozent der Steuerbürger, die ihre Kapitalerträge nicht versteuern und somit hinterziehen. Grund dafür sind psychologische Faktoren. Obwohl die Besteuerung von Kapitalerträgen – seit über 100 Jahren besteht, konnte sie sich bis heute nicht in dem Maße etablieren, daß sie den Bürger zu mehr Steuerehrlichkeit bewegt. Oft wird der Kapitalertragssteuer der Doppelbesteuerungscharakter auf die Einkommen nachgesagt, da das angelegte Einkommen bereits versteuert worden sei. So werde im nachhinein die Sparbereitschaft durch eine erneute Besteuerung bestraft. Heute ist es noch herrschende Lehre, daß die Besteuerung von Zinseinkünften keine Doppelbelastung darstellt. „Begründet wird diese Ansicht mit dem Argument, auch das Sparen bedeute eine Bedürfnisbefriedigung wie der Konsum und der Zinsertrag steigere die (mögliche) Befriedigung.“[13] Seit einigen Jahren entwickelt sich eine gegenläufige Richtung. Ihre Vertreter halten die gesamtwirtschaftlichen Konsequenzen der Zinsbesteuerung für so gravierend, daß sie auf lange Sicht weg von der Einkommensbesteuerung hin zu einer Konsumbesteuerung schwenken wollen.[14]

Der Bürger sieht heute im Fall der Kapitalbesteuerung den Steuerstaat als „parasitär“ an und fühlt sich ungerecht behandelt. Die logische Konsequenz sind daher Steuerhinterziehung und Ausweichreaktionen, etwa durch legaler Steuervermeidung, Steuereinholung und Steuerabwälzung[15] – ein an sich normaler Marktmechanismus des Menschen als „homo oeconomicus“. In einer Marktwirtschaft gilt das individuelle Eigennutzstreben (Gewinn- und Nutzenmaximierung) als grundlegende Verhaltensmaxime, wodurch auch der Steuerwiderstand der Bürger als systemimmanent betrachtet werden muß.

 

Scroll Up