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Der Blick hinter die Kulissen – Die Welt der Medien

Probleme der Kapitalbesteuerung

  1. Kapitalflucht als Implementationsproblem

Das die Besteuerung von Kapital ein generelles Problem darstellt, zeigte sich wieder nach der Verkündung des Zinsurteils. Direkt nach der Bekanntgabe kam es an den Finanzmärkten zu heftigen Reaktionen. Die Wirtschaftswoche schrieb:

„Banker und Sparer fürchteten um ihre Geheimnisse, die Börsen gingen in die Knie. Der Deutsche Aktienindex sank am Tag nach der Bekanntgabe des Urteils um fast drei Prozent; die Umlaufrendite der öffentlichen Anleihen stieg schlagartig um 12 Basispunkte auf 8,66 Prozent; der US-Dollar bekam neuen Aufwind auf über 1,80 Mark. Eine neue Kapitalflucht droht.“[65]

Es wurde bald deutlich, daß auch das Zinsabschlaggesetz die von Politikern, wie auch Vertretern der Kreditwirtschaft ungern gesehenen Kapitalflucht nicht zu bremsen vermochte.

 

IV.1.         Reaktionen der Banken auf ihre neue Verpflichtung

Wesentlichen Anteil an der Implementation der Zinsabschlagsteuer hatten die Banken. Ihre Mitarbeiter stehen dem Kunden direkt gegenüber und müssen ihm durch die übertragenen Aufgaben die neue Regelung erklären. Da bereits im Rahmen der Politikformuliereung von Politik und Experten betont wurde, daß der Erfolg einer neuen Ertragsbesteuerung von der Akzeptanz in der Bevölkerung abhänge, ist die Rolle der Banken von herausragender Bedeutung.

Auf die von der Politik übertragenen Verpflichtung für die Bankwirtschaft, die Zinsabschlagsteuer vom Kunden einzubehalten und an den Fiskus abzuführen, reagierten die Banken in vielerlei Hinsicht. Zunächst haben die Verbände bereits vor der Einführung aber auch noch bis in das Jahr 1994 hinein versucht, Einfluß auf die praktische Handhabung zu nehmen. Nach etlichen Anfragen seitens der Kreditwirtschaft an das Finanzministerium und den Antworten durch BMF-Schreiben kristallisierte sich nach und nach der Vollzug heraus.

Die Kundenberater der Kreditinstitute mußten spezifisch geschult werden. In bezug auf die Freistellungsaufträge ebenso, wie auch auf Ausweichmöglichkeiten. Denn neben der Verpflichtung als Zahlstelle der Zinserträge gleichzeitig den Zinsabschlag einzubehalten, erkannten die Banken neue Geschäftsmöglichkeiten, die bald darauf entwickelt wurden.

 

IV.1.1.      Die Zinsabschlagsteuer als Marketinggegenstand der Banken zur Kundenakquisition

Verbandsinterne Reaktionen bezüglich der durchzuführenden Mitarbeiterschulung erfolgten bereits etliche Monate vor Inkrafttreten des Gesetzes.[66] Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) setzte für seine Mitglieder eine Arbeitsgruppe ein, die dafür verantwortlich war, einen „Leitfaden für die organisatorische Umsetzung des Zinsabschlag-Gesetzes“ zu erarbeiten. Es ist davon auszugehen, daß die anderen Spitzenverbände der Kreditwirtschaft ähnlich gehandelt haben, um ihre Mitglieder umfangreich zu informieren.[67] Der DSGV-Leitfaden verfolgte mehrere Ziele:

     -Aufklärung über die Anwendungsgebiete des Zinsabschlags.

     – Aufklärung über Ausnahmefälle des Zinsabschlags.

     – Aufklärung über die Abwicklung des Zinsabschlags.

     – Anleitung zu einer effektiven Kundenberatung.

 

Hinter dem Ziel, den Kunden umfangreich zu beraten, stand die Angst, Kunden verlieren zu können. Somit versuchte die Kreditwirtschaft die Folgen der Zinsabschlagsteuer für Marketingzwecke zu nutzen. Die Unsicherheit vieler Kunden sollte genutzt werden, um sie einerseits durch gute Beratung fester an das eigene Bankhaus zu binden, andererseits durch ansprechende Werbung neue Kunden zu gewinnen. Somit sollte auch eine unkontrollierte „Luxemburg-Welle“ vermieden werden.

 

 

IV.1.1.1.   Marketinggegenstand: Freistellungsaufträge

Eine große Rolle bei den Marketingkonzepten der Kreditinstitute spielten die Freistellungsaufträge. Sie waren im Gegensatz zu den Nichtveranlagungsbescheinigungen eine Neuheit für die Privatkunden, die zunächst unsicher waren und bei denen ein großes Beratungsdefizit bestand.

Der DSGV-Leitfaden beinhaltete daher auch ein gesondertes Kapitel „Marketingaspekte zur Umsetzung des Zinsabschlag-Gesetzes – Chancen in der Kundenakquisition“[68]. Der Kunde sollte so informiert werden, daß er seinen Freistellungsauftrag bestmöglich ausnutzen konnte. Dabei wurde eine „gezielte, segmentspezifische Kundenansprache“ gefordert, d.h. es sollte differenziert werden zwischen vermögenden Privatkunden und Standardkunden. Dabei sollten auch unterschiedliche Kommunikationsmittel eingesetzt werden. So reichte es aus, Standardkunden über die Versendung der Freistellungsaufträge und beiliegenden Merkblättern über die neue Zinsbesteuerung zu informieren. Flankiert wurde dies über geblockte Beratungsabende sowie Infotelefone – nicht zuletzt, um die Kundenberater zu entlasten.

Die vermögende Privatkundschaft[69] hingegen wurde gesondert angesprochen, da für sie ein erheblicher Beratungsbedarf vorlag, bei gleichzeitiger Abwanderungsgefahr. Begründet war diese Abwanderungsgefahr aufgrund der Tatsache, daß dieses Klientel in der Regel mehrere Konten bei unterschiedlichen Banken unterhält. Beratungen wurden diesen Kunden demnach von mehreren Kreditinstituten angeboten. Dies hebt die Bedeutung einer überzeugenden Beratung der Hausbank hervor. Die Berater wurden deshalb gehalten, immer individuell vorbereitet in die Einzelgespräche zu gehen.

Für die individuelle Beratung wurden Berechnungsbögen konzipiert, anhand derer das Anlagevolumen sowie Zins-, Dividenden- und Kapitalerträge des Kunden detailliert aufgeschlüsselt und verteilt werden können. Beim Einsatz dieser Bögen wurde den Kundenberatern nahegelegt auf die „Vorteile“ hinzuweisen, wenn Konten und Depots bei einer Bank konzentriert würden. Somit wäre das Verfahren für den Kunden übersichtlicher und er müsse nur einen Freistellungsauftrag stellen. Dies bot die Chance, sämtliche Anlagen des Kunden zu akquirieren.

Dabei kam es auch zu Mißbräuchen. Etliche Berater erklärten den Kunden das Freistellungsverfahren in der Weise, daß der Kunde den Freistellungsauftrag nur richtig ausfüllen könne, wenn er sein gesamtes Kapital bei einer Bank hielte. Die Folge waren etlichen Wettbewerbsbeschwerden. Auf dieses individuelle Fehlverhalten und auch auf wettbewerbsbedenkliches Verhalten einzelner Sparkassen wies der DSGV hin ebenso wie der Verband öffentlicher Banken (VÖB). Beide Verbände empfohlen daher „äußerste Zurückhaltung“.[70]

 

IV.1.1.2.   Illegaler Marketinggegenstand? – Transaktionsangebote ins Ausland

Sofern es den Kunden über die Freistellungsaufträge möglich war, ihre Anlage von der Zinsabschlagsteuer zu verschonen, reichten die Beratungen und die damit verbundenen Marketingstrategien der Banken aus. Dies betraf rund 80 Prozent der Sparer und Anleger.

Zwar wurden damit Vierfünftel der Anleger vom Zinsabschlag befreit, aber damit längst nicht in gleichem Umfang das in Deutschland akkumulierte Kapital. Es kann davon ausgegangen werden, daß sich das Kapitalvolumenverhältnis gegensätzlich verhält. Schätzungen gehen dahin, daß Dreiviertel des gesamten deutschen Kapitalvolumens von den 20 Prozent der Personen gehalten wird, die nicht von der Zinsabschlagsteuer über die Freistellungsaufträge berfreit sind, damit weit über 6000 Mark Zinseinkünfte pro Jahr erwirtschaften. Die verdeutlicht die Aussage der Deutschen Bank: “ Zusammen mit dem Aufbau der Anlage-Zentren haben wir den Beratungsstandard für die mehr als 250.000 vermögenden Privatkunden weiter verbessertund unsere führende Marktposition dadurch stabilisiert.“[71] Bei über 7 Millionen Privatkunden konzernweit ist es schon erstaunlich, daß ein so geringer Anteil die Marktposition derart beeinflussen kann.[72]

Für die Banken sind diese Privatkunden daher das wichtige und interessante Klientel. Daher überlegten sich die Kreditinstitute für sie gesonderte Marketingkonzepte. Dabei ging es vor allem darum, eindeutig Transaktionen ins Ausland anzubieten und somit zu fördern. Dieses gesamtwirtschaftlich betrachtet bedenkliche Verhalten verärgte vor allem Finanzminister Theo Waigel.[73] Werbeslogan wie „Viele Mittel und Wege führen nach Luxemburg“ (Dresdner Bank) und „Reisen bildet – zum Beispiel Kapital“ (Deutsche Bank) konnten von den Kunden geradezu als Einladung gewertet werden, ihr Kapital über ihre Hausbank ins Ausland zu transferieren. Auslandsbanken deutscher Kreditinsititute warben ebenso unverblühmt wie etwa die Landesbank Rheinland-Pfalz Luxemburg: „Ihre Tafelpapiere können sie uns gerne zur Verwahrung überlassen. Wir informieren sie über Ablauf und Vorteile“.[74] Mit diesen aggressivensolchen werbeaussagen machten sich die Banken eindeutig der Beihlife zur Steuerhinterziehung verdächtig. Dennoch war dies noch kein Anlaß für die Steuerfahnder aktiv zu werden.

 

IV.1.2.      Entwicklung neuer Geschäftsfelder

Die Werbemaßnahmen der Banken waren gleichzeitig Signal für die von der Zinsabschlagsteuer betroffenen Kapitaleigner, daß alternative Anlageformen vorhanden waren. Dabei handelt es sich um bewährte Kapitalien, wie auch um neue Kreationen der Banken. Dabei wurden nationale wie internationale Möglichkeiten ausgeschöpft. Die Anleger verlangten nach Anlagemöglichkeiten, durch die sie dem Zinsabschlag entgehen oder ihn zeitlich verhindern konnten. Durch den harten Wettbewerb im Kreditwesen und dem überaus wichtigen Kapitalvolumen dieser Klientel war offensichtlich jedes Institut gezwungen, seinen Kunden entsprechende Angebote zu machen, da sonst der Wechsel zu einem anderen Institut die Folge gewesen wäre. Die Anlageformen waren und sind durchaus legal, bewegen sich jedoch oft an der Grenze des Gesetzes, wobei auch der Verdacht der Illegalität geweckt werden kann und auch wurde.

 

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